Zimmerer bearbeitet ein Holzstück und pustet Holzspäne weg

Meister im Zimmerer-Handwerk

Sie möchten sich beruflich weiterentwickeln? Sie möchten sich selbstständig machen? Sie möchten aktuelles Wissen im Zimmerer-Handwerk erwerben?

Sie finden hier auf der Seite die wichtigsten Informationen rund um die Meisterausbildung.

Zimmerer hämmert einen Holzbalken

Holzhäuser, Dachstühle, Treppen und andere Holzkonstruktionen – das und vieles mehr werden die Themen der Meisterausbildung im Zimmererhandwerk sein. Also die optimale Vorbereitung auf Ihre Meisterprüfung.

Wir bieten Ihnen die Teile 1 und 2 in Teilzeit und die Teile 3 und 4 in Teilzeit am Standort in Halle (Saale) an.

Die vier Teile der Meisterausbildung

Meisterkurs Teil 1 und 2 in Stedten (Teilzeit)

Im Rahmen der Meisterschule im Zimmererhandwerk werden Ihnen folgende Lehrgangsinhalte vermittelt:

  • Entwurfslehre und Planvorlagen
  • Baugeschichte
  • Werk- und Detailplan
  • Schiften über Profile und Flächen
  • Treppenbau
  • Technische Mathematik
  • Baustatik und Festigkeitslehre
  • Beton-, Stahlbeton- und Holzbau
  • Bauphysik
  • Baukonstruktion
  • Bauwerkssanierung
  • Dachausmittlung
  • Rechnerischer Abbund
  • Vermessungslehre
  • Baurecht- und Verdingungswesen
  • Kalkulation und Abrechnung
  • Unfallverhütung auf Baustellen und im Betrieb


Anne Rotfuß
Mitarbeiterin Einladungswesen und Teilnehmerbetreuung Baugewerke Telefon 034774 413-16
arotfuss@hwkhalle.de

Meisterkurs Zimmerer (Teil 1 und 2 berufsbegleitend)

Meisterkurs Teil 3 in Halle (Voll- und Teilzeit)

Im gewerkübergreifenden Teil 3 (betriebswirtschaftlich-rechtliche Inhalte) vermitteln wir Ihnen folgenden Inhalt:

  • Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
  • Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten
  • Unternehmensführungsstrategien entwickeln

Meisterkurs Teil 4 (Ausbildereignungsprüfung) in Halle (Voll- und Teilzeit)

Im Rahmen des Teil 4 geht es um die arbeitspädagogischen Kenntnisse:

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Möglichkeiten der Förderung

Für die Finanzierung der Meisterausbildung gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung.



Aufstiegs-BAföG

Die am häufigsten genutzte Form der Förderung ist das Aufstiegs-BAföG – und das aus gutem Grund. Gefördert werden Teilzeit- und Vollzeitmaßnahmen. Für beide gibt es den sogenannten Maßnahmebeitrag. Dieser ist einkommensunabhängig und besteht aus einem Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie den Kosten des Prüfungsstücks bis maximal 15.000 Euro. Bei Vollzeitmaßnahmen kann außerdem ein Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden. Dieser wird einkommens- und vermögensabhängig geleistet.

Mit Beantragung des Aufstiegs-BAföGs erhalten Sie einen Zuschuss von 50%. Für den Restbetrag können Sie ein zinsgünstiges Darlehen bei der KFW-Bank beantragen (das die ersten Jahre sogar zinsfrei ist). Bei bestanden Prüfungen erhalten Sie auf den Restbetrages des Darlehens einen weiteren Nachlass von 50%.

Weiterbildungsstipendium

Das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung beruflicher Bildung“ unterstützt gezielt begabte junge Fachkräfte in ihrer Weiterbildung. Als begabt gelten Sie, wenn Sie:

  • Ihre Gesellenabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser abgeschlossen haben oder
  • bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der Plätze 1 bis 3 belegt haben oder
  • die besondere Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitsgebers oder der Berufsschule nachweisen können.

Voraussetzungen zur Zulassung zur Meisterprüfung

Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer:

  • eine Gesellenprüfung als Zimmerer (oder damit verwandten Handwerk) abgelegt und bestanden hat
  • eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und im Zimmerer-Handwerk eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat
  • einen erfolgreichen Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit nachweisen kann
  • im Zimmerer-Handwerk selbständig, als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung tätig gewesen war

Neben der Anmeldung zum Lehrgang ist es wichtig, dass Sie den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung stellen.