Termin:
19.04.2017 von 14:00 - 16:00 Uhr
Ort: Handwerkskammer Halle, Gräfestraße 24, Halle
Unternehmen sind in Deutschland verpflichtet, ihre steuerrelevanten Daten für den Zugriff durch die Betriebsprüfung maschinell auswertbar zu archivieren und zeitnah zugänglich zu machen. Die Finanzverwaltung richtet bei Betriebsprüfungen verstärkt den Fokus auf vorhandene (elektronische) Kassensysteme.
Um Steuerhinterziehung vorzubeugen, existieren umfangreiche Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, insbesondere für digitale Unterlagen. Bereits kleinste Aufbewahrungsfehler, auch von Bedienungsanleitungen, Programmierungen usw. können erhebliche Folgen haben.