Ausbildungsbetriebe müssen bestimmte Eignungen nachweisen und Verordnungen befolgen. Eine der wichtigsten Arbeitsunterlagen für die Berufsausbildung ist die "Verordnung über die Berufsausbildung" (Ausbildungsordnung) sowie die entsprechenden Rahmenlehrpläne für die jeweiligen Berufe. Diese Unterlagen dienen dem Ausbildungsbetrieb als Fahrplan während der gesamten Ausbildungszeit und werden mit der Eintragung des Lehrvertrages durch die Handwerkskammer dem Ausbildungsunternehmen zur Verfügung gestellt.
In der Ausbildungsverordnung sind unter anderem die Berufsbezeichnung, die Ausbildungsdauer, vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungsinhalt), der zeitlicher Ablauf der Ausbildung (Ausbildungsrahmenplan) und die Prüfungsanforderungen festgelegt.