Am 1. Januar 2018 tritt ein umfangreich reformiertes Mängelhaftungs- und Bauvertragsrecht in Kraft. Handwerker bleiben nicht mehr auf den Kosten für Aus- und Einbau sitzen, wenn sie unwissentlich fehlerhafte Materialien eingebaut haben. Neuerungen betreffen auch den Verbraucherschutz: Verträge zwischen privaten Bauherren und Bauunternehmern müssen verbindliche Details (Baubeschreibung) und Fristen, beispielsweise den Fertigstellungstermin enthalten. Zudem können die Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen einen Hausbauvertrag widerrufen. Geplant ist an den Landgerichten auf Bauvertragsrecht spezialisierte Kammern („Baukammern“) einzurichten.
Näheres zur Gesetzesnovelle entnehmen Sie der Übersicht in diesem Merkblatt:
Merkblatt des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) „Neue Regeln für Aus- und Einbaukosten und für Bauverträge“