Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes am 22. März 2024 hat der Bundesrat den Weg für die verpflichtende Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und GoBD-konform zu verarbeiten.
Bis Ende 2027 wird dann die Ausstellung von E-Rechnungen im Geschäftsverkehr mit anderen Unternehmen schrittweise verpflichtend. Ab 2025 wird daher eine Rechnung im PDF-Format per E-Mail nicht mehr als elektronische Rechnung anerkannt. Wie können Sie sicherstellen, dass Ihre Prozesse den neuen Anforderungen entsprechen?
Wir laden Sie herzlich zu unseren kostenlosen Informationsveranstaltungen „Pflicht zur E-Rechnung ab 2025: Was Unternehmer jetzt wissen müssen“ ein, die wir in Kooperation mit Steuerberatern aus Ihrer Region durchführen.
Im Rahmen dieser Informationsveranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Rahmenbedingungen betreffs der neuen E-Rechnungspflicht und was Sie jetzt tun sollten.
Der Vortrag richtet sich an alle Unternehmer, die ihre Geschäftsprozesse rechtzeitig auf die kommende E-Rechnungspflicht umstellen bzw. sich informieren möchten.
Bitte melden Sie sich online zur Veranstaltung an (auf Termin klicken, Anmeldeformular ist auf der jeweiligen Veranstaltungsseite zu finden).
Okt.
15:00 – 19:00 Uhr
Halle (Saale)
Digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Sehbeeinträchtigung (Halle)
Okt.
15:00 – 19:00 Uhr
Dessau
Digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Sehbeeinträchtigung (Dessau)
Okt.
16:00 – 18:00 Uhr
Pflicht zur E-Rechnung ab 2025: Was Unternehmer jetzt wissen müssen (Halle)
Okt.
16:00 – 18:00 Uhr
Pflicht zur E-Rechnung ab 2025: Was Unternehmer jetzt wissen müssen (Naumburg)
Okt.
10:00 – 11:00 Uhr
Pflicht zur E-Rechnung ab 2025: Was Unternehmer jetzt wissen müssen (online)
Nov.
17:00 – 19:00 Uhr
Pflicht zur E-Rechnung ab 2025: Was Unternehmer jetzt wissen müssen (Dessau-Roßlau)