Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes am 22. März 2024 hat der Bundesrat den Weg für die verpflichtende Einführung der E-Rechnung im B2B-Bereich frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und GoBD-konform zu verarbeiten.
Bis Ende 2027 wird dann die Ausstellung von E-Rechnungen im Geschäftsverkehr mit anderen Unternehmen schrittweise verpflichtend. Ab 2025 wird daher eine Rechnung im PDF-Format per E-Mail nicht mehr als elektronische Rechnung anerkannt. Wie können Sie sicherstellen, dass Ihre Prozesse den neuen Anforderungen entsprechen?
Wir laden Sie herzlich zur kostenlosen Informationsveranstaltungen „Pflicht zur E-Rechnung ab 2025: Was Unternehmer jetzt wissen müssen“ ein.
Im Rahmen dieser Informationsveranstaltung erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Rahmenbedingungen betreffs der neuen E-Rechnungspflicht und was Sie jetzt tun sollten.
Der Vortrag richtet sich an alle Unternehmer, die ihre Geschäftsprozesse rechtzeitig auf die kommende E-Rechnungspflicht umstellen bzw. sich informieren möchten.
Referent:
Steuerberater Kay Pampel, ECOVIS WWS Steuerberatungsgesellschaft mbH
Anmeldung unter
Bitte melden Sie sich vor online an (Anmeldeformular finden Sie hier). Den Einwahllink schicken wir Ihnen zwei Tage vor der Veranstaltung