Im Juli 2023 startete das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gelichstellung ein Förderprogramm für Weiterbildungen. Dieses Förderprogram unterstützt betriebliche Weiterbildungen von 40 bis 60 Prozent. Bei Beschäftigten mit Migrationshintergrund kann dieser Betrag auf bis zu 90 Prozent ansteigen. Zur Förderung gehören betriebliche Weiterbildungsvorhaben für Beschäftigte und Zusatzqualifizierungen für betrieblich Auszubildende sowie für Privatpersonen.
Als eine solche Fördermöglichkeit gilt der Erwerb einer Fahrerlaubnis und anderen Zusatzqualifikationen.
Laut Abschnitt 2 des Landesprogramms besteht für abhängig und geringfügig Beschäftigte sowie betriebliche Auszubildende und Fachpraktiker/-werker die Möglichkeit zum Erwerb der Fahrerlaubnis für LKW, Busse, Zugmaschinen einschließlich Anhänger sowie der Klasse B und damit der Hauptklassen C, D, L, T und E, wenn bei:
- Beschäftigten die Fahrerlaubnis für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit sowie die damit verbundene eigenständige Fahrtätigkeit oder für die künftige Beschäftigungsfähigkeit beim antragstellenden Unternehmen erforderlich ist,
- Auszubildenden die Fahrerlaubnis für die inhaltliche Durchführung der Berufsausbildung und eine damit verbundene eigenständige Fahrtätigkeit als Zusatzqualifizierung erforderlich ist.
Zurzeit ungeklärt die Einordnung der Teilklassen BE, PKW-Fahren ab 17 Jahren mit betrieblicher Begleitpersonal, gewerbliche Fahrgastbeförderung und hinsichtlich der nationalen Schlüsselzahl B197 (Schalt-/Automatikgetriebe).
Neben der gültigen Erlaubnis erfordert die berufsbedingte Fahrtätigkeit weitere Qualifikationen zur Bedienung von Gabelstaplern, Führung von PKW oder von leichten und schweren Nutzfahrzeugen wie Kenntnisse der gewerblichen Personenbeförderung, Ladungssicherung und Gefahrguttransport bis hin zum verpflichtenden Erwerb der IHK-Card (Basiskurs Stück- und Schüttgut; Aufbaukurse Tank und Sprengstoff).
Für wen kann die Förderung beantragt werden?
Ausbildungsberufe mit eigenständiger Fahrtätigkeit als Kompetenzmerkmal, Montageeinsätze, Tätigkeiten im Außendienst, Probefahrten, fahrzeugbezogener Kundenservice, Transporte benötigter Produktionsmittel und die dezentrale Ausbildung an mehreren Standorten tragen in vielen Berufen dazu bei, die verbindlichen Inhalte der geltenden Verordnung durch die Nutzung von AM-Leichtmobilen wie den City-PKW oder den Truck, von PKW, beladenen Kleintransportern der zulässigen Gesamtmasse einschließlich Anhänger über 750 Kilogramm zu realisieren sowie Beschäftigte und Personen im Kleinbus zu befördern. Dazu gehören u.a.:
- Handwerksberufe im Tief-, Hoch-, und Ausbau sowie der Gebäudetechnik wie Maler/Lackierer, Tischler, Fassadenmonteur, Gerüstbauer, Dachdecker, Ofenbauer, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Gebäudereiniger, Schornsteinfeger, Schädlingsbekämpfer, Bestattungsfachkräfte, Anlagenmechaniker, Elektroniker, Klempner, Trockenbaumonteur, Maurer, Raumausstatter, Metallbauer, KFZ-Mechatroniker zur Instandsetzung von PKW und Nutzfahrzeugen, Karosserie- und Fahrzeugbaumechatroniker sowie der Land- und Baumaschinenmechatroniker.
Förderprogramm für Weiterbildungen
Informationen zur Beantragung bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt