
Seit 2015 gibt es in Deutschland einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Dieser legt die Lohnuntergrenze fest, die nicht überschritten werden darf. Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde. Zeitgleich mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns wurden überdies die Schwellenwerte der Verordnung für die Mindestlohndokumentationspflichten angepasst, die Ausnahmen von den Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz vorsieht.
Für welche Beschäftigtenkreise und wann der gesetzliche Mindestlohn zu gewähren ist, wie dessen Höhe bestimmt wird und wer seine Einhaltung kontrolliert und durchsetzt, ist im Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt und wird nachfolgend erläutert.
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Quelle: ZDH