Info
Bis Ende der 1980er wurde Asbest in zahlreichen Wohn- und Industriegebäuden, Anlagen oder Geräten verbaut. 1993 wurden Produktion und Verwendung von Asbest in Deutschland verboten, da der Stoff krebserregend ist.
Dennoch kommen auch heute noch zahlreiche Beschäftigte, insbesondere im Zuge von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, regelmäßig mit Asbestprodukten in Berührung. Fachbetriebe, die Arbeiten mit Asbest durchführen, benötigen deshalb grundsätzlich einen gültigen Sachkundenachweis.
Der Kurs richtet sich an folgende Zielgruppen: Bauleitung, SiGeKo, Architektur, Handwerk, Entsorgung, industrielle Dienstleistungen im Gebäudesektor.
Inhalte
1. Arbeitsmedizin
2. Arbeitsschutz
- allgemeine Grundlagen und Verordnungen sowie Neuerungen zur TRGS 519
- Verbote/Ahndung
- neue Fundstellen
- gesundheitliche Auswirkungen
- DGUV Informationen "Asbestsanierung)
3. TRGS 519
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin
und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung wieder
4. Chemikaliengesetz beim Umgang mit Asbest
5. Lüftungs- und Absaugtechnik
- z.B. Unterdruckkräfte/ Strömungsmechanik
6. Filtertechnik
- Gesetzliche Rahmenbedingungen
- Prüfungen und Anforderungen
Ziel
Erwerb der Sachkunde beim Umgang mit Asbest- Zementprodukten-Prüfungslehrgang
Abschluss
Die Abnahme der schriftlichen Prüfung im Umgang mit Asbest- Zementprodukten erfolgt im Anschluss
des zweiten Kurstages.
Mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung erhalten Sie ein durch das Landesamt für Verbraucherschutz gesiegeltes Zertfifikat mit einer Gültigkeit von 6 Jahren.
Termine auf Anfrage.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.