Das Verfahren richtet sich an Personen, die keinen Berufsabschluss haben oder in einem anderen als dem erlernten Beruf tätig sind. Sie müssen
- einschlägige Berufserfahrung nachweisen können und
- mindestens 25 Jahre alt sein.
Es ist unabhängig vom derzeitigen Beschäftigungsstatus der Personen. Unter die Zielgruppe fallen demnach Ungelernte, Quereinsteiger und Personen mit im Ausland erworbenen Berufserfahrungen, die keinen Anspruch auf eine Anerkennung ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses gemäß Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz haben.
Wie läuft das Verfahren ab?
- Die Kammer berät zum Validierungsverfahren.
- Die Teilnehmenden beschreiben ihre Kompetenzen.
- Gemeinsam wird der Referenzberuf festgelegt.
- Die Teilnehmenden vergleichen ihre Kompetenzen mit den Tätigkeitsbereichen des Referenzberufs.
- Sie reichen ihre Antragsunterlagen bei der Kammer ein.
- Die Kammer wertet die Antragsunterlagen aus und informiert über das Ergebnis.
- Gemeinsam mit Berufsexperten wird ein Beratungsgespräch zur Fremdbewertung, d.h. zur praxisbezogenen Kompetenzfeststellung durchgeführt.
- Nach dem Gespräch legen die Teilnehmenden selbst fest, in welchen Tätigkeitsbereichen die Fremdbewertung durchgeführt werden soll.
- In der Fremdbewertung zeigen die Teilnehmenden in praxisnahen Aufgaben den Berufsexperten ihre beruflichen Kompetenzen.
- Den Teilnehmenden wird von der Kammer ein Zertifikat über die teilweise oder volle Gleichwertigkeit ihrer Berufskompetenzen mit dem Referenzberuf ausgestellt