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Meister Plus

Meister Plus-Lehrgänge stellen die höchste Qualifikationsebene im Handwerk dar. Der Abschluss „Geprüfte/r Betriebswirt/in nach der Handwerksordnung“ ist der Stufe 7 des DQR zugeordnet und damit auf einer Ebene mit dem akademischen Masterabschluss. Die Abschlüsse „Gestalter/in im Handwerk“, „Geprüfte/r Restaurator/in im Handwerk“ sowie „Gebäudeenergieberater/in (HWK)“ mit dem Meisterabschluss als Zulassungsvoraussetzung zur Fortbildungsprüfung wurden bisher dem DQR/EQR noch nicht zugeordnet.

Geprüfter Betriebswirt (HwO)

Drei Handwerksmeister bei der Fortbildung zum Geprüften Betriebswirt

Der Geprüfte Betriebswirt nach der Handwerksordnung (HwO) ist ein Abschluss, den die Handwerkskammern speziell für Handwerksmeister entwickelt haben. Dieser vermittelt Ihnen das nötige betriebswirtschaftliche Wissen, um in die Unternehmensführung von Handwerksbetrieben aufzusteigen oder Ihr eigenes Unternehmen zu gründen. Denn das jeweilige Handwerk zu beherrschen ist das eine, es wirtschaftlich auszuführen und betriebswirtschaftliche Fragestellungen zu verstehen das andere.

Restauratoren im Handwerk

Steinmetz bearbeitet konzentriert einen Steinblock

Der Restaurator im Handwerk muss erfolgreich die Fortbildungsmaßnahme als Restaurator in Handwerk absolviert haben. Grundlage sind die jeweiligen Prüfungsordnungen für die einzelnen Handwerksberufe.

An Prüfungen zum Restaurator im Handwerk können nur solche Personen teilnehmen, die über einen Meisterbrief verfügen oder einem Meister gleichgestellt sind, das heißt bereits die höchste im Handwerk zu vergebene Qualifikation – den Meistertitel – erreicht und sich auf dem Weg dahin in ihren Lehr- und Gesellenjahren qualifizierte fachpraktische Fähigkeiten in der handwerklichen Denkmalpflege angeeignet haben.

Die zusätzliche Berufsbezeichnung ist nur im Zusammenhang mit dem jeweiligen Handwerksberuf zu führen, z.B. Restaurator im Tischlerhandwerk, Restaurator im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk usw.



Was macht ein Restaurator im Handwerk?

Der Restaurator im Handwerk steht in der handwerklichen Tradition, Original- Substanz durch meisterliches Können zu konservieren, zu restaurieren, zu renovieren und gegebenenfalls zu rekonstruieren. Bearbeitung und Einsatz authentischen Materials gehören ebenso dazu, wie der Umgang mit modernen Ersatzmitteln. Er kennt die Grundsätze der Reversibilität von Instandsetzungsmaßnahmen und weiß auch sein handwerkliches Können für Reparaturmaßnahmen einzusetzen, die einzig dazu dienen, Originalsubstanzen zu erhalten.

Der Restaurator im Handwerk kennt die fachbezogenen Schadensbilder an Denkmalen und weiß sie zu diagnostizieren. Er kann Schadensursachen richtig einordnen und kann sie, soweit dies handwerklich möglich und sinnvoll ist, in Ordnung bringen.



Liste der Restauratoren im Handwerk

Restaurierendes Handwerk Broschüre




Dorit Foerst-Keller
Fachbereichsleiterin Farbtechnik/Unternehmensführung Telefon 0345 7798-771
dfoerst-keller@hwkhalle.de

Unterschied zwischen Restaurator im Handwerk und Restaurator

Zu beachten ist die Abgrenzung zwischen den freiberuflichen Restauratorinnen und Restauratoren und den Restauratoren im Handwerk. Laut Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnung „Restauratorin“ oder „Restaurator“ im Land Sachsen-Anhalt (Restauratorgesetz Sachsen-Anhalt – ReG LSA) vom 16. März 2011, Stand: letzte berücksichtigte Änderung: § 4 geändert, § 7 aufgehoben sowie § 9 neu gefasst durch Artikel 11 des Gesetzes vom 24. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 350, 361) übt danach eine Restauratorin oder der Restaurator einen freien Beruf aus und betreibt kein Gewerbe. Die Berufsbezeichnung „Restauratorin“ oder „Restaurator“ darf führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Restauratorenliste gemäß den §§ 3 und 7 des Restauratorgesetzes eingetragen ist oder wer die Berechtigung gemäß § 7 besitzt. Zusätze zur Berufsbezeichnung „Restauratorin“ oder „Restaurator“ zur Kennzeichnung von Fachgebieten müssen der Eintragung in der Restauratorenliste entsprechen.

Gestalter im Handwerk

Goldschmiedin arbeitet kreativ in ihrer Werkstatt

Die Weiterbildung „Gestalter im Handwerk“ steht allen gestaltungs­interessierten Handwerkern offen. Eine wesentliche Bereicherung des Unterrichts ist hierbei die Teilnahme unterschiedlicher Gewerke in einer Gruppe. Man beschäftigt sich mit Aufgabenfeldern außerhalb seines Gewerks, lernt unterschiedliche Herangehensweisen und Denkstrukturen kennen und erhält dadurch einen neuen Blick auf seine eigene Arbeit.

Die Fortbildung „Gestalter im Handwerk“ wird in Halle vom Kompetenzzentrum angeboten.

Gestalter im Handwerk

Flyer zur Fortbildung Gestalter im Handwerk

Gebäudeenergieberater (HWK)

Der Gebäudeenergieberater (HWK) ist eine Fortbildung die Handwerksmeister machen können. Insbesondere für Stuckateur-, Zimmerer-, Maurer-, Schornsteinfeger- und Dachdeckermeister ist sie interessant. Mit einer bestandenen Prüfung sind Sie berechtigt für Bestandswohngebäude Verbrauchs- und Bedarfsausweise auszustellen und Energieberatungen durchzuführen.