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Meister im Fahrzeuglackiererhandwerk
Sie möchten sich beruflich weiterentwickeln? Sie möchten sich selbstständig machen? Sie möchten aktuelles Wissen im Fahrzeuglackierer-Handwerk erwerben?
Nächster Meistervorbereitungslehrgang (Teil 1 und 2):
Vollzeit-Meisterkurs für Fahrzeuglackierer
Sie finden hier auf der Seite die wichtigsten Informationen rund um die Meisterausbildung.
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Im Meisterkurs für Maler und Lackierer in der Fachrichtung Fahrzeuglackierer vermitteln wir Ihnen alles rund um das Thema Farbe: von der Konzeption zur Gestaltung, Beschichtung und Beschriftung bis zur Anwendung von Lackier- und Applikationsverfahren. Also die optimale Vorbereitung auf Ihre Meisterprüfung.
Wir bieten Ihnen die Teile 1 bis 4 in Voll- und Teilzeit in Halle (Saale) an.
Im Rahmen der Meisterschule im Maler- und Lackiererhandwerk werden Ihnen folgende Lehrgangsinhalte vermittelt:
Fahrzeuglackierung
- Durchführen von Reparaturen zur Vorbereitung von Applikationen und Beschichtungen
- Planen und Umsetzen von Konzepten zur Gestaltung, Beschichtung und Beschriftung
- Anwenden von Lackier- und Applikationsverfahren
- Ausführen von Instandsetzungsarbeiten von Untergründen und Oberflächen
- Maßnahmen zur Pflege, Wartung und Konservierung
Technik und Gestaltung
- Analyse und Bewertung
- Objekttechnik
- Objektgestaltung
Auftragsabwicklung
- Auftragsbeschaffung und -abschluss
- Auftragsvorbereitung und Auftragsdurchführung
Betriebsführung und Betriebsorganisation
- betriebliche Kosten
- Marketing und Qualitätsmanagement
- Organisation und Logistik
- Personalwesen und Kooperation
- Arbeitssicherheit und Umweltschutz
Meisterkurs Teil 3 in Halle (Voll- und Teilzeit)
Im gewerkübergreifenden Teil 3 (betriebswirtschaftlich-rechtliche Inhalte) vermitteln wir Ihnen folgenden Inhalt:
- Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
- Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten
- Unternehmensführungsstrategien entwickeln
Aktuelle Termine:
Meistervorbereitungslehrgang Teil 3
Handwerkskammer Halle (Saale)
Meisterkurs Teil 4 (Ausbildereignungsprüfung) in Halle (Voll- und Teilzeit)
Im Rahmen des Teil 4 geht es um die arbeitspädagogischen Kenntnisse:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Aktuelle Termine:
Ausbildereignungsprüfung - Meistervorbereitungslehrgang Teil 4
Handwerkskammer Halle (Saale)
Ausbildereignungsprüfung - Meistervorbereitungslehrgang Teil 4 Vollzeit
Handwerkskammer Halle (Saale)
Möglichkeiten der Förderung
Für die Finanzierung der Meisterausbildung gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung.
Aufstiegs-BAföG
Die am häufigsten genutzte Form der Förderung ist das Aufstiegs-BAföG – und das aus gutem Grund. Gefördert werden Teilzeit- und Vollzeitmaßnahmen. Für beide gibt es den sogenannten Maßnahmebeitrag. Dieser ist einkommensunabhängig und besteht aus einem Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie den Kosten des Prüfungsstücks bis maximal 15.000 Euro. Bei Vollzeitmaßnahmen kann außerdem ein Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden. Dieser wird einkommens- und vermögensabhängig geleistet.
Mit Beantragung des Aufstiegs-BAföGs erhalten Sie einen Zuschuss von 50%. Für den Restbetrag können Sie ein zinsgünstiges Darlehen bei der KFW-Bank beantragen (das die ersten Jahre sogar zinsfrei ist). Bei bestanden Prüfungen erhalten Sie auf den Restbetrages des Darlehens einen weiteren Nachlass von 50%.
Weiterbildungsstipendium
Das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung beruflicher Bildung“ unterstützt gezielt begabte junge Fachkräfte in ihrer Weiterbildung. Als begabt gelten Sie, wenn Sie:
- Ihre Gesellenabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser abgeschlossen haben oder
- bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der Plätze 1 bis 3 belegt haben oder
- die besondere Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitsgebers oder der Berufsschule nachweisen können.
Voraussetzungen zur Zulassung zur Meisterprüfung
Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer:
- eine Gesellenprüfung als Fahrzeuglackierer (oder damit verwandten Handwerk) abgelegt und bestanden hat
- eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und im Fahrzeuglackiererhandwerk eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat
- einen erfolgreichen Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit nachweisen kann
- im Fahrzeuglackiererhandwerk selbständig, als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung tätig gewesen war
Neben der Anmeldung zum Lehrgang ist es wichtig, dass Sie den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung stellen.