Die Handwerkskammern haben die öffentliche Aufgabe, Prüfungen in der handwerklichen Aus- und Weiterbildung durchzuführen.
© Handwerkskammer Halle
Prüfer im Handwerk gesucht
Zu diesem Zweck werden Prüfungsausschüsse für die Dauer von fünf Jahren am Sitz der Handwerkskammer Halle (Saale) errichtet.
Die Abnahme der Prüfungen ist nur mit kompetenten und qualifizierten Fachleuten möglich. Daher sucht die Handwerkskammer Halle (Saale) Fachkräfte, die Freude daran haben, ihr Fachwissen in der Beruflichen Bildung weiterzugeben. Denn geprüfte Gesellen und Meister sichern die Qualität handwerklicher Dienstleistungen und Produkte ebenso wie die handwerkliche Berufsausbildung.
Die Prüfertätigkeit bietet die Möglichkeit, eigenes Fachwissen stets zu erweitern, sich mit anderen auszutauschen und sich ehrenamtlich zu engagieren.
Für das ehrenamtliche Engagement erhält ein Prüfer eine Aufwandsentschädigung nach den von der Vollversammlung der Handwerkskammer Halle (Saale) beschlossenen Grundsätzen.
Wenn Sie sich für die Tätigkeit als Prüfer interessieren, melden Sie sich bei uns.
Voraussetzungen
Für das ehrenamtliche Engagement sollte die Bereitschaft bestehen:
- die Prüfertätigkeit verantwortungsbewusst und zuverlässig auszuüben
- das Prüfungsverfahren fachkompetent, mit pädagogischem Geschick unter Berücksichtigung prüfungsrechtlicher Vorschriften durchzuführen
- Prüfungsleistungen objektiv zu bewerten
- sich in das Prüferteam zu integrieren und
- freie Zeit für ehrenamtliche Tätigkeit aufzubringen.
Besetzung der Prüfungsausschüsse
Die Besetzung der Prüfungsausschüsse sollte ausgewogen sein, um Berufserfahrung und aktuelle Entwicklungen zu berücksichtigen.
Gesellenprüfungs-/Abschlussprüfungs-/ Umschulungsprüfungsausschüsse
Arbeitgeber: Meisterprüfung abgelegt oder zum Ausbilden berechtigt
Arbeitnehmer: Gesellenprüfung abgelegt oder entsprechende Abschlussprüfung und in den entsprechenden Gewerbe tätig
Lehrer: einer berufsbildenden Schule
Fortbildungsprüfungsausschuss
Arbeitgeber: Meisterprüfung abgelegt oder zum Ausbilden berechtigt
Arbeitnehmer: Gesellenprüfung abgelegt oder entsprechende Abschlussprüfung und in den entsprechenden Gewerbe tätig
Lehrer: einer berufsbildenden Schule oder Dozenten an berufsbildenden Einrichtungen
Meisterprüfungsausschuss
Mitglieder und Stellvertreter sollten das 24. Lebensjahr vollendet haben.
Vorsitzender: braucht nicht in einem zulassungspflichtigem Handwerk tätig sein und soll dem Prüfungshandwerk nicht angehören
Meisterbeisitzer: seit mindestens einem Jahr selbstständiger Meister oder Recht zum Ausbilden von Lehrlingen
Gesellenbeisitzer: Meister oder Recht zum Ausbilden, sowie handwerkliche Tätigkeit im Angestelltenverhältnis des entsprechenden Handwerks
Beisitzer für den Teil III und IV: soll in den Prüfungsgebieten besonders sachkundig sein und braucht dem Handwerk nicht angehören
Sie möchten selbst Prüfer werden?
Wir freuen uns über Ihr Engagement. Wenn Sie sich für die Prüfertätigkeit interessieren, melden Sie sich bitte bei uns – wir informieren Sie gern.