Energiebilanz eines Hauses

Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude

Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien werden unter dem gemeinsamen Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert.

Die Bundesregierung hat die aktuelle Situation (Energiekrise 2022) zum Anlass genommen, die Bundesförderung für effiziente Gebäude neu zu ordnen. Die zur Verfügung stehenden Steuermittel sollen zielgerichtet dort eingesetzt werden, wo der Klimaschutzeffekt und damit die Fördereffizienz am höchsten ist, das ist bei Sanierungen der Fall.

Die wichtigsten Infos zur BEG

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Kommunen, Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen.

Förderanträge müssen grundsätzlich vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Als Vorhabenbeginn gilt dabei der „Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags“. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen allerdings vor Antragstellung erbracht werden. Vorbereitende Maßnahmen (z. B. Aufräumarbeiten, Abrissarbeiten, Bodenuntersuchungen etc.) auf dem Grundstück sind ebenfalls vor Antragstellung erlaubt.

Die für die Umsetzung der Maßnahme notwendigen Umfeldmaßnahmen (z. B. Ausbau und Entsorgung einer Altheizung) werden in die förderfähigen Kosten einbezogen.

Leistungen von Energieeffizienz-Experten können mit fünfzig Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden.

Die Informationen dieser Website sind Informationen des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz entnommen. Eine ausführlichere Darstellung ist hier zu finden (inklusive Fördersätze): 
Bundesförderung für Gebäudesanierung und Neubauten

Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG)

Neuer Bonus für serielles Sanieren (für Wohngebäude)

Erstmals wird ein Bonus in Höhe von 15 Prozentpunkten für serielle Sanierung in die BEG eingeführt, sofern das Wohngebäude auf die Effizienzhausstufe 40 oder 55 saniert wird (kumulierbar mit der EE oder NH-Klasse sowie dem WPB-Bonus; bei einer Kumulierung des WPB- und des SerSan-Bonus werden die beiden Boni in der Summe auf 20 % begrenzt).

Ausweitung und Erhöhung des WPB-Bonus

Der im September 2022 eingeführte WPB-Bonus wird von 5 auf 10 Prozentpunkte erhöht und auch auf Sanierungen auf einen EH/EG 70 EE Standard ausgeweitet (aktuell nur Sanierung auf EH/EG 55/40 Standard). Bei einer Kumulierung des WPB- und des SerSan-Bonus werden die beiden Boni in der Summe auf 20 % begrenzt.

Bonus für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel nutzen

Einführung eines Bonus von fünf Prozentpunkten für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln (z.B. R290, Propan). Ab 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gefördert. Ein Vorziehen dieses Datums wird geprüft.

Verlängerung des maximalen Bewilligungszeitraums/Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises für Komplettsanierungen

Für Anträge, die zwischen dem 1. Januar 2022 und 31. Dezember 2024 gestellt wurden oder werden, kann die Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises aufgrund der schwierigen Marktsituation auf Antrag auf 66 Monate nach Zusage verlängert werden.

Erhöhung verschiedener Effizienzanforderungen

Um die Fördereffizienz der BEG weiter zu steigern und die Zukunftsfähigkeit der eingebauten Systeme sicherzustellen wird auch das Ambitionsniveau in der Förderung weiter gesteigert. Dies betrifft verschiedene technische Anforderungen an die Förderfähigkeit von Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Anschlüssen an Wärmenetze.

Brennstoffzellen-Heizungen werden – mit Auslaufen des KfW 433 Programms – ab 1. Januar 2023 in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als BEG-Einzelmaßnahme nur noch gefördert, wenn sie mit grünem Wasserstoff oder mit Biogas betrieben werden.

Änderungen für die Neubauförderung ab März 2023:

Die Förderung energieeffizienter Neubauten im Rahmen der BEG wird voraussichtlich zum 1. März 2023 in einer eigenen Förderrichtlinie „Klimafreundlicher Neubau“ in Verantwortung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen geregelt.

Bis zur Einführung dieser neuen Förderrichtlinie wird die Förderung des Neubaus unverändert weitergeführt. Dabei gelten die aktuellen Konditionen:

Gefördert werden Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeitsklasse (EH 40 NH). Der maximale Kreditbetrag liegt bei 120.000 Euro je Wohneinheit. Davon sind 5 %, also maximal 6.000 Euro, als Tilgungszuschuss erhältlich. Kommunale Antragsteller können einen Zuschuss in Höhe von 12,5 % beantragen. Auch die Fachplanung und Baubegleitung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung werden gefördert.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte
den KfW-Seiten.

Alle Änderungen entnehmen Sie bitte den novellierten Richtlinien. Einen vertieften ersten Überblick verschafft auch
diese Übersicht.

Die FAQs rund um die BEG finden sie
hier.

Struktur der Bundesförderung

Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) ist in eine Grundstruktur mit drei Teilprogrammen aufgeteilt:

Die BEG umfasst drei BEG-Teilprogramme:

  • „Wohngebäude (BEG WG) – Sanierung oder Neubau von Wohngebäuden“,
  • „Nichtwohngebäude (BEG NWG) – Sanierung oder Neubau von Nichtwohngebäuden“ sowie
  • „Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden“.

Link

Alle Informationen zum BEG inkl. Fördersätze finden Sie auf den Seite von

www.energiewechsel.de

Direkt zum BEG-Dossier:

BEG

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz