Die Hilfen erstrecken sich u.a. über folgende Förderbereiche:
- Existenzgründung/Mittelstandsförderung
- Innovationen
- Absatz- und Exportförderung
- Umwelt/Energie
- Bürgschaften/Garantien
- Beteiligungen
- Aus- und Fortbildung
- Beratung (z.B. KfW-Gründercoaching)
Die wichtigsten Bestimmungen:
- entsprechende Qualifikation des Antragstellers,
- rechtzeitige Antragstellung (in der Regel vor Maßnahmebeginn),
- aussagefähiges Konzept,
- Beteiligung des Antragstellers mit Eigenmitteln (in angemessenem Umfang) an der Finanzierung,
- gesicherte Gesamtfinanzierung des Projektes,
- Verwendung der öffentlichen Mittel nur für den festgelegten Zweck,
- Antragstellung auf bestimmten Vordrucken überwiegend bei der Hausbank,
- Erwartung einer dauerhaft tragfähigen Vollexistenz