zwei Personen bei einer Beratung

Fördermittel

Sie sind auf der Suche nach Fördermitteln? Wir beraten Sie gern!

Handwerksbetriebe leisten einen entscheidenden Beitrag zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung. Sie müssen schnell auf neue technische und wirtschaftliche Veränderungen reagieren. Gerade in konjunkturschwachen Zeiten erweist sich der Mittelstand mit seiner Vielzahl kleiner und mittlerer Betriebe auf dem Arbeitsmarkt immer wieder als stabilisierender Faktor. Bund und Länder unterstützen deshalb Handwerksunternehmen vielfältig durch die Bereitstellung öffentlicher Finanzmittel. Diese werden meist in Form von gestützten Darlehen oder nichtrückzahlbaren Zuschüssen gewährt.

Die Hilfen erstrecken sich u.a. über folgende Förderbereiche:

  • Existenzgründung/Mittelstandsförderung
  • Innovationen
  • Absatz- und Exportförderung
  • Umwelt/Energie
  • Bürgschaften/Garantien
  • Beteiligungen
  • Aus- und Fortbildung
  • Beratung (z.B. KfW-Gründercoaching)

Die wichtigsten Bestimmungen:

  • entsprechende Qualifikation des Antragstellers,
  • rechtzeitige Antragstellung (in der Regel vor Maßnahmebeginn),
  • aussagefähiges Konzept,
  • Beteiligung des Antragstellers mit Eigenmitteln (in angemessenem Umfang) an der Finanzierung,
  • gesicherte Gesamtfinanzierung des Projektes,
  • Verwendung der öffentlichen Mittel nur für den festgelegten Zweck,
  • Antragstellung auf bestimmten Vordrucken überwiegend bei der Hausbank,
  • Erwartung einer dauerhaft tragfähigen Vollexistenz
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen besteht nicht. Förderdarlehen sind im Regelfall banküblich abzusichern. Soweit Sicherheiten nicht im erforderlichen Umfang vorhanden sind, kann die Übernahme einer Ausfallbürgschaft durch die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt beantragt werden.

Ausfallbürgschaft

Der Leistungsschwerpunkt der Bürgschaftsbank (BB) liegt auf der Übernahme von 80%igen Ausfallbürgschaften gegenüber Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsunternehmen für Kredite aller Art. Damit können fehlende bankübliche Sicherheiten ersetzt bzw. nicht ausreichende ergänzt werden.

Bürgschaft ohne Bank („BoB“)

Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH (BB) ist bereit, Bürgschaftsanträge von Existenzgründern oder -festigern zunächst ohne Mitwirkung einer Hausbank zu bearbeiten und einer Entscheidung, ob eine Bürgschaftsübernahme erfolgen kann, zuzuführen.

Garantien für Beteiligungen

Die Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH werden von der Bürgschaftsbank zu 80 Prozent garantiert. Für die Garantieübernahme reicht die Mithaftung der Gesellschafter aus. Sicherheiten bleiben somit für andere Kredite verfügbar.

Links

Investitionsbank Sachsen-Anhalt
KfW-Mittelstandsbank
Konditionenübersicht der KfW
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bundesagentur für Arbeit
Förderdatenbank des Bundes

Dipl.-Kauffrau Elke Kolb
Betriebswirtschaftliche Beraterin Telefon 0345 2999-224
ekolb@hwkhalle.de


Dipl.-Wirtschaftsjurist Andreas Baer
Betriebswirtschaftlicher Berater Telefon 0345 2999-223
abaer@hwkhalle.de


B.A. Swetlana Niedenzu
Betriebswirtschaftliche Beraterin Telefon 0345 2999-226
sniedenzu@hwkhalle.de


Dipl.-Ökonom Michael Hirsch
Betriebswirtschaftlicher Berater Telefon 0345 2999-256
mhirsch@hwkhalle.de

Die Berater werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Land Sachsen-Anhalt gefördert.

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