Zwei Kfz-Mechaniker schauen sich ein Auto von unten an

Meister im Kfz-Handwerk

Sie möchten sich beruflich weiterentwickeln? Sie möchten sich selbstständig machen? Sie möchten aktuelles Wissen im Kfz-Handwerk erwerben?

Nächster Meistervorbereitungslehrgang (Teil 1 und 2):

Ab 29.08.2025
848 Unterrichtseinheiten
7.180,00 €
Teilzeit
Ab 29.09.2025
848 Unterrichtseinheiten
7.180,00 €
Vollzeit

Sie finden hier auf der Seite die wichtigsten Informationen rund um die Meisterausbildung.

Zwei Kfz-Mechaniker prüfen Motorteile

Fahrzeugsysteme, Kfz-Technik, Autragsabwicklung – das sind u.a. die Themen, die im Rahmen der Meisterausbildung (Meistervorbereitungslehrgang) vermittelt werden. Also die optimale Vorbereitung auf Ihre Meisterprüfung.

Wir bieten Ihnen die Teile 1 bis 4 in Voll- und Teilzeit in Halle (Saale) an.

Die vier Teile der Meisterausbildung

Meisterkurs Teil 1 und 2 in Halle (Voll- und Teilzeit)

Im Rahmen der Meisterschule im Kfz-Technikerhandwerk werden Ihnen folgende Lehrgangsinhalte vermittelt:

  • Fahrzeugsysteme
    Fahrzeugannahmen, Service- und Reparaturinformationen, Auftragsabwicklung und –kontrolle
  • Kfz-Technik 
    Service- und Reparaturinformationen, Auftragsabwicklung
  • Auftragsabwicklung
    Fahrzeugannahme mit EDV, Kommunikation, Auftragskontrolle und Fahrzeugübergabe
  • Betriebsführung
    Kommunikation, Kalkulation, Betriebliche Kennzahlen, Betriebs- und Personalmanagement und Marketing
Ab 29.08.2025
848 Unterrichtseinheiten
7.180,00 €
Teilzeit
Ab 29.09.2025
848 Unterrichtseinheiten
7.180,00 €
Vollzeit

Meisterkurs Teil 3 in Halle (Voll- und Teilzeit)

Im gewerkübergreifenden Teil 3 (betriebswirtschaftlich-rechtliche Inhalte) vermitteln wir Ihnen folgenden Inhalt:

  • Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
  • Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten
  • Unternehmensführungsstrategien entwickeln

Aktuelle Termine:

Meistervorbereitungslehrgang Teil 3

Handwerkskammer Halle (Saale)

Ab 13.01.2025
248 Unterrichtseinheiten
1.700,00 €
Vollzeit

Meisterkurs Teil 4 (Ausbildereignungsprüfung) in Halle (Voll- und Teilzeit)

Im Rahmen des Teil 4 geht es um die arbeitspädagogischen Kenntnisse:

  • Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen

Aktuelle Termine:

Ab 28.04.2025
102 Unterrichtseinheiten
850,00 €
Teilzeit
Ab 20.01.2025
102 Unterrichtseinheiten
850,00 €
Vollzeit

Möglichkeiten der Förderung

Für die Finanzierung der Meisterausbildung gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung.



Aufstiegs-BAföG

Die am häufigsten genutzte Form der Förderung ist das Aufstiegs-BAföG – und das aus gutem Grund. Gefördert werden Teilzeit- und Vollzeitmaßnahmen. Für beide gibt es den sogenannten Maßnahmebeitrag. Dieser ist einkommensunabhängig und besteht aus einem Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie den Kosten des Prüfungsstücks bis maximal 15.000 Euro. Bei Vollzeitmaßnahmen kann außerdem ein Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden. Dieser wird einkommens- und vermögensabhängig geleistet.

Mit Beantragung des Aufstiegs-BAföGs erhalten Sie einen Zuschuss von 50%. Für den Restbetrag können Sie ein zinsgünstiges Darlehen bei der KFW-Bank beantragen (das die ersten Jahre sogar zinsfrei ist). Bei bestanden Prüfungen erhalten Sie auf den Restbetrages des Darlehens einen weiteren Nachlass von 50%.

Weiterbildungsstipendium

Das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung beruflicher Bildung“ unterstützt gezielt begabte junge Fachkräfte in ihrer Weiterbildung. Als begabt gelten Sie, wenn Sie:

  • Ihre Gesellenabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser abgeschlossen haben oder
  • bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der Plätze 1 bis 3 belegt haben oder
  • die besondere Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitsgebers oder der Berufsschule nachweisen können.

Voraussetzungen zur Zulassung zur Meisterprüfung

Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer:

  • eine Gesellenprüfung als Kfz-Techniker (oder damit verwandten Handwerk) abgelegt und bestanden hat
  • eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und im Kfz-Handwerk eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat
  • einen erfolgreichen Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit nachweisen kann
  • im Kfz-Handwerk selbständig, als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung tätig gewesen war

Neben der Anmeldung zum Lehrgang ist es wichtig, dass Sie den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung stellen.