
© Adobe Stock / industrieblick
Meistervorbereitungslehrgang Teil IV
Der Meistervorbereitungslehrgang Teil IV vermittelt die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse, die für die Ausbildung von Nachwuchskräften erforderlich sind. Als fachübergreifender Bestandteil der Meisterausbildung ergänzt er die gewerkspezifischen Teile I und II und steht Teilnehmern aller Handwerke offen.
Sie erwerben praxisnahes Wissen zur Planung, Durchführung und erfolgreichen Gestaltung von Ausbildungsprozessen und schaffen damit eine wichtige Grundlage für die Meisterprüfung sowie für die Qualifizierung als Ausbilder im Handwerk.
Meisterkurs Teil IV (Ausbildereignungsprüfung) in Halle (Voll- und Teilzeit)
Im Rahmen des Teil 4 geht es um die arbeitspädagogischen Kenntnisse:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen
Aktuelle Termine:
Ausbildereignungsprüfung kompakt - Meistervorbereitungslehrgang Teil 4 - Vollzeit
Handwerkskammer Halle (Saale)
Ausbildereignungsprüfung - Meistervorbereitungslehrgang Teil 4 - Teilzeit
Handwerkskammer Halle (Saale)
Wichtiger Hinweis zu Teil 4:
Die erfolgreiche Teilnahme am Meistervorbereitungslehrgang Teil 4 mit Ausbildereignungsprüfung reicht in zulassungspflichtigen Handwerksberufen nicht aus, um auszubilden. Dies ist nur im Rahmen der Meisterausbildung bzw. nach Beantragung in der Handwerksrolle möglich. Weitere Informationen im Kursangebot.
Sie möchten auch betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse erwerben (Teil III)?
Hier finden Sie alle Informationen und Termine für Meisterausbildung Teil III
Weitere Fragen zur Meisterausbildung der Teile III oder IV?
Nicht alle Pflichtfeldangaben wurden ausgefülltKostenfreie Infos zur Meisterausbildung Teile 3 und 4 anfordern
Hinweis
Bitte prüfen Sie Ihre Angaben
Möglichkeiten der Förderung
Für die Finanzierung der Meisterausbildung gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung.
Aufstiegs-BAföG
Die am häufigsten genutzte Form der Förderung ist das Aufstiegs-BAföG – und das aus gutem Grund. Gefördert werden Teilzeit- und Vollzeitmaßnahmen. Für beide gibt es den sogenannten Maßnahmebeitrag. Dieser ist einkommensunabhängig und besteht aus einem Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie den Kosten des Prüfungsstücks bis maximal 15.000 Euro. Bei Vollzeitmaßnahmen kann außerdem ein Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden. Dieser wird einkommens- und vermögensabhängig geleistet.
Mit Beantragung des Aufstiegs-BAföGs erhalten Sie einen Zuschuss von 50%. Für den Restbetrag können Sie ein zinsgünstiges Darlehen bei der KFW-Bank beantragen (das die ersten Jahre sogar zinsfrei ist). Bei bestanden Prüfungen erhalten Sie auf den Restbetrages des Darlehens einen weiteren Nachlass von 50%.
Weiterbildungsstipendium
Das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung beruflicher Bildung“ unterstützt gezielt begabte junge Fachkräfte in ihrer Weiterbildung. Als begabt gelten Sie, wenn Sie:
- Ihre Gesellenabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser abgeschlossen haben oder
- bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der Plätze 1 bis 3 belegt haben oder
- die besondere Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitsgebers oder der Berufsschule nachweisen können.
Voraussetzungen zur Zulassung zur Meisterprüfung
Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer:
- eine Gesellenprüfung abgelegt und bestanden hat
- eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und im Gewerk eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat
- einen erfolgreichen Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit nachweisen kann
- im Handwerk selbständig, als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung tätig gewesen war
Neben der Anmeldung zum Lehrgang ist es wichtig, dass Sie den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung stellen.