Ausbildereignungsprüfung - Meistervorbereitungslehrgang Teil 4 kompakt

Inhalte

Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
Ausbildung durchführen
Ausbildung abschließen

Ziel

Mit diesem Lehrgang erlangen Sie die fachliche Eignung, die Sie für die Ausbildung von jungen Menschen benötigen. Ziel ist es, die berufs- und arbeitspädagogischen Voraussetzungen zu schaffen, damit Sie Ihre künftigen Lehrlinge auf einem hohen Niveau ausbilden können. Sie erhalten erlangen somit die Fähigkeiten, zukünftige Veränderungen in der Berufsausbildung erfolgreich sowie die typischen Anforderungen an Ausbilder in der betrieblichen Praxis bewältigen zu können.

Mit diesem Kompaktlehrgang bieten wir Ihnen die Möglichkeit, dieses Wissen in nur acht Tagen zu erlangen. Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird Ihnen als Teil IV der Meisterprüfung anerkannt.

Voraussetzung

abgeschlossene Berufsausbildung

Hinweis

ACHTUNG ! Bei diesem Kurs handelt es sich um einen Kompakt- Kurs.
Es ist ein erhöhtes Maß an Sebststudium notwendig.

Zusätzlich zum Präsenzunterricht erhalten Sie für Ihr Selbststudium zu Kursbeginn einen kostenfreien Online-Zugang zu unserer E-Learnigplattform "ILIAS", sowie zum Meister-Trainer des Holzmann- Verlages.

Die reine Teilnahme am Meistervorbereitungslehrgang Teil 4 mit erfolgreicher Ausbildereignungsprüfung berechtigt in zulassungspflichtigen Handwerksberufen nicht dazu auszubilden. In einem zulassungspflichtigen Handwerk besitzt die fachliche Eignung, welche zur Ausbildung berechtigt, wer:

1. die Meisterprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem ausgebildet werden soll, oder in einem mit diesem verwandten Handwerk bestanden hat oder

2. in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem ausgebildet werden soll, oder in einem mit diesem verwandten Handwerk

a) die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle nach § 7 HwO erfüllt oder
b) eine Ausübungsberechtigung nach § 7a oder § 7b HwO erhalten hat oder
c) eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO erhalten hat

und den Teil IV der Meisterprüfung oder eine gleichwertige andere Prüfung, insbesondere eine Ausbildereignungsprüfung auf der Grundlage einer nach § 30 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung, bestanden hat.

Wer die Eignung kraft Gesetz nicht besitzt, kann die fachliche Eignung auch widerruflich zuerkannt bekommen (Antragstellung auf widerrufliche Zuerkennung) bei HWK).

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.

Veranstalter

Handwerkskammer Halle (Saale)

Gräfestraße 24

06110 Halle (Saale)

Ansprechpartner

Nico Zmyslony
Mitarbeiter Einladungswesen/Teilnehmerbetreuung Farbtechnik/Unternehmensführung Straße der Handwerker 2
06132 Halle (Saale)
Telefon 0345 7798-777
Fax 0345 7798-850
nzmyslony@hwkhalle.de


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Teilnahmebedingungen

Fördermöglichkeiten

Kursinformation als PDF

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.