Zwei Hände an einer Maschine

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation

Wer eine berufliche Qualifikation im Ausland erworben hat, kann diese anerkennen lassen. Die Handwerkskammer Halle prüft im Kammerbezirk die Gleichwertigkeit für handwerkliche Berufe. Alle wichtigen Informationen finden Sie auf unserer Webseite.

Durch das Anerkennungsgesetz – das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen – erhalten alle Personen, die einen Berufsabschluss im Ausland erworben haben, Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss. Inhaber einer Gleichwertigkeitsbescheinigung erhalten die gleichen Berechtigungen wie Personen mit einem deutschen Prüfungszeugnis.

Die Handwerkskammer Halle ist in ihrem Kammerbezirk zuständig für die Feststellung der Gleichwertigkeit im Bereich der handwerklichen Berufe.

Ein Verfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit kann jede Person beantragen, die über einen ausländischen Berufsabschluss verfügt und beabsichtigt, eine Erwerbstätigkeit in Deutschland auszuüben. Bei den Handwerkskammern können Verfahren, die eine Gleichwertigkeit prüfen sollen, für alle handwerklichen Ausbildungsberufe, alle Meisterberufe und alle sonstigen auf Bundesrecht beruhenden Fortbildungsabschlüsse durchgeführt werden.

Ulrike Teichmann
Fachbereichsleiterin Prüfungswesen Telefon 0345 2999-182
uteichmann@hwkhalle.de

Nutzen Sie einen Beratungstermin

Wir empfehlen Ihnen, vor Antragstellung einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren. Zu diesem Termin können wir Ihre persönlichen Anerkennungsziele besprechen. Wir klären, ob Ihre Qualifikation anerkannt werden kann und wählen einen für Sie geeigneten Verfahrensweg.

Zur Einstiegsberatung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • tabellarischer Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeit in deutscher Sprache
  • Original oder beglaubigte Kopie eines Identitätsnachweises (Personalausweis oder Reisepass)
  • Originalzeugnis oder beglaubigte Kopie des im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweises mit deutscher Übersetzung (durch öffentlich bestellten oder Dolmetscher oder Übersetzer, siehe auch Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank: www.justiz-dolmetscher.de)
  • Nachweis über einschlägige Berufserfahrung mit deutscher Übersetzung
  • Nachweis über sonstige Befähigungsnachweise mit deutscher Übersetzung
  • falls vorhanden, Bescheinigung nach § 4 beziehungsweise § 15 des Bundesvertriebenengesetzes (im Original)

Öffentlich bestellte oder beeidigte Dolmetscher und Übersetzer finden Sie in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank.

Im Anerkennungsverfahren werden die Inhalte und die Dauer Ihrer ausländischen Ausbildung überprüft. Ihre relevante Berufserfahrung wird ebenfalls berücksichtigt.

Ablauf und Dauer des Anerkennungsverfahrens

Nach Antragstellung kann das Verfahren in der Regel bis zu drei Monate dauern.

Was das Anerkennungsverfahren kostet:

Das Verfahren ist gebührenpflichtig. Der Gebührenrahmen liegt zwischen 100 und 600 Euro. Falls Sie nicht die Möglichkeit haben, vollständige Ausbildungsnachweise vorzulegen, kann eine Qualifikationsanalyse in Frage kommen. Diese bringt weitere Kosten mit sich.

Das Beratungsgespräch ist für Sie kostenlos.

Was Sie am Ende des Anerkennungsverfahrens erhalten

Am Ende des Verfahrens können Sie mit folgenden Ergebnissen rechnen:

  • Eine volle Gleichwertigkeit, wenn Ihre ausländische Berufsausbildung keine wesentlichen Unterschiede zur deutschen Referenzqualifikation vorweist. Eine volle Gleichwertigkeit erhalten Sie auch, wenn Sie die wesentlichen Unterschiede durch Berufserfahrung oder eine Qualifikationsanalyse kompensiert haben.
  • Eine teilweise Gleichwertigkeit, wenn wesentliche Unterschiede zur deutschen Referenzqualifikation vorhanden sind und nicht ausgeglichen werden konnten.
  • Keine Gleichwertigkeit, wenn Ihre ausländische Berufsausbildung sich beträchtlich von der deutschen Referenzqualifikation in Inhalt und Dauer unterscheidet.

Weiterführende Links

Im Informationsportal der Bundesregierung finden Sie Informationen über das Anerkennungsverfahren ausländischer  Berufsqualifikationen und darin können Sie die zuständigen Stelle für die Antragstellung ermitteln.

Im BQ-Portal finden Sie Informationen über Berufsbildungssysteme sowie Inhalte von Berufsbildungsgängen der jeweiligen Länder.