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Ausgewählte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen werden durch Mittel des Bundes, des Landes und der EU gefördert. Bitte informieren Sie sich vor Lehrgangsbeginn über eine passende Fördermöglichkeit und beantragen Sie diese vor Lehrgangsbeginn. Gerne stehen wir Ihnen dabei beratend zur Seite.
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“, unterstützt Sie hierbei finanziell. Dabei geht es um die Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung, also Meisterkurse oder andere auf einen Fortbildungsabschluss vorbereitende Lehrgänge. Damit unterstützt diese Förderung die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifikationen, also das Erlangen einer höheren Qualifikation und stärkt die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses.
Gefördert werden Maßnahmen, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem BBiG, der HwO oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Der angestrebte Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Nicht gefördert werden allerdings Fortbildungsabschlüsse, die oberhalb der Meisterebene liegen, wie z. B. Hochschulabschlüsse. Darüber hinaus müssen weitere Kriterien wie etwa ein Mindeststundenumfang von 400 Unterrichtsstunden erfüllt sein.
Gefördert werden Teilzeit- und Vollzeitmaßnahmen. Für beide gibt es den sogenannten Maßnahmebeitrag. Dieser ist einkommensunabhängig und besteht aus einem Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie den Kosten des Prüfungsstücks bis maximal 15.000 Euro. Bei Vollzeitmaßnahmen kann außerdem ein Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden. Dieser wird einkommens- und vermögensabhängig geleistet.
Die Darlehen des „Aufstiegs-BAföG“ werden bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Bonn beantragt und gewährt. Die Darlehen sind während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit – insgesamt maximal bis zu sechs Jahre – zins- und tilgungsfrei. In dieser Zeit trägt der Staat die Zinsen. Das Darlehen ist nach Ablauf der Karenzzeit innerhalb von zehn Jahren mit monatlichen Raten von mindestens 128 Euro zu tilgen.
Bei bestandener Abschlussprüfung werden zusätzlich 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fälligen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Weitere Darlehenserlasse können durch das Gründen einer Selbstständigkeit erlangt werden.
Für erste Informationen zum Aufstiegs-BaföG stehen Ihnen auch die Mitarbeiter im BTZ zur Verfügung.
Nähere Informationen über Förderhöhe und Fördervoraussetzungen, die zuständigen Stellen und die Antragsformulare erhalten Sie im Internet unter www.aufstiegs-bafoeg.info
Das Land Sachsen-Anhalt fördert ab sofort Absolventinnen und Absolventen einer Meisterausbildung sowie Gestalterinnen und Gestalter im Handwerk mit einem einmaligen Bonus von 1.000 Euro. Neben Handwerksmeistern können unter anderem auch Fachkaufleute, Fachwirte und Industriemeister gefördert werden.
Die Feststellung des Prüfergebnisses muss nach dem 1. Januar 2024 erfolgt sein.
Weitere Informationen
Meisterbonus PLUS (www.ib-sachsen-anhalt.de)
Das Land Sachsen-Anhalt gewährt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Handwerksmeistern in Sachsen-Anhalt, die sich in ihrem Handwerk selbstständig machen möchten, unter gewissen Voraussetzungen, eine Zuwendung in Höhe von 10.000 Euro als nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Weitere Informationen
Gründerförderung
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Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Es fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zum Techniker, zum Handwerksmeister oder zum Fachwirt. Auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse, werden unterstützt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zudem ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.
Als Stipendiat/-in können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 9.135 Euro für förderfähige Weiterbildungen beantragen. Das sind jährlich 3.045 Euro – bei einem Eigenanteil von 10 Prozent pro Maßnahme.
Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.
Sie haben drei Möglichkeiten Ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:
Die Förderung muss vor Beginn der Weiterbildung bei der Handwerkskammer beantragt werden. Die Aufnahme in das Förderprogramm beginnt jeweils zum 1. Januar. Einsendeschluss für die Bewerbungen ist der 31. Oktober des Vorjahres. Im anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigt die zuständige Stelle alle Bewerbungen, die fristgerecht und vollständig eingegangen sind. Ein Anspruch auf Aufnahme in das Förderprogramm besteht nicht.
Zielgruppe: Beschäftigte
Antragsberechtigt: Unternehmen und Selbständige
Das Förderprogramm unterstützt in zwei Zugängen (dem betrieblichen und individuellen Zugang) die Inanspruchnahme von Weiterbildungsmaßnahmen, um das eigene bzw. innerbetriebliche Know-how zu erweitern und neue Kompetenzen zu entwickeln. Mehr Informationen bei IB Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Förderung der betrieblichen Weiterbildung und der Personal -und Organisationsentwicklung in Unternehmen.
Wer wird gefördert?
Unternehmen, Selbstständige (auch im Nebengewerbe), natürliche Personen, soweit sie zugleich Unternehmer oder Unternehmerin sind, Einrichtungen, juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten Rechts jeweils mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen-Anhalt. Für den Sitz oder die Niederlassung des Unternehmens ist bei Selbständigen die Gewerbeanmeldung und bei freiberuflich Tätigen die Bescheinigung in Steuersachen Sachsen-Anhalt maßgeblich.
Was wird gefördert?
Wie hoch wird gefördert?
Zuschuss von bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben. Die Gesamtzuwendung für betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen darf den Gesamtbetrag von EUR 100.000,00 nicht übersteigen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Die Zulässigkeit der Förderung betrieblicher Weiterbildungsvorhaben richtet sich nach den Vorschriften für De-minimis-Beihilfen. Die diesen zugrunde liegende Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 läuft am 30.06.2024 aus. Bis zum 30.06.2024 dürfen Beihilfen auf Grundlage dieser Verordnung bewilligt werden.
Dieses Programm für die individuelle berufliche Qualifizierung und ausbildungs- oder schulbegleitende Lehrgänge hilft, berufliche Träume zu verwirklichen.
Wer wird gefördert?
Privatpersonen
Was wird gefördert?
Wie hoch wird gefördert?
Zuwendung von bis zu 90 % der anerkannten Ausgaben, (max. 25.000 Euro)
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Zielgruppe: Beschäftigte
Antragsberechtigt: Unternehmen
Bei WEITER.BILDUNG! handelt es sich um ein Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit. Es geht um Weiterbildungen, die im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes durchgeführt werden. Die Weiterbildungen müssen für den allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse vermitteln und für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein. Ausgenommen ist die Förderung von Qualifizierungen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist.
Geringqualifizierte Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen. Die Förderung soll dabei eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen.
Ansprechpartner ist Ihre Agentur für Arbeit vor Ort:
Für beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitgeber:
0800 4 555520 (Mo-Fr. 08.00 – 18.00 Uhr, gebührenfrei)
Für arbeitslose Arbeitnehmer: 0800 4 555500 Mo-Fr. 08.00 – 18.00 Uhr, gebührenfrei)
Ansprechpartner Landesinitiative Fachkraft im Fokus:
Servicetelefon: Herr Gottschalk (01522 489 52 09)
weitere Infos unter: https://www.fachkraft-im-fokus.de/
Die Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld ist akkreditierte Anlaufstelle für alle Berufsgruppen, für gewerbliche und freiberufliche Solo-Selbständige und bietet Begleitung und Unterstützung bei allen administrativen Vorgängen (formale Prüfung der Förderfähigkeit, Antragstellung, Beratung zur Qualifizierung, Ausstellung des Qualifizierungsschecks, Unterstützung bei der Abrechnung).
Sie berät deutschlandweit und verfügt als Handwerksorganisation über die entsprechende Expertise, um insbesondere Handwerkerinnen und Handwerker umfassend beraten und begleiten zu können.
Gefördert werden Qualifizierungen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro.
Das Programm „Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige – KOMPASS“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfond (ESF Plus) gefördert.
weitere Informationen unter Qualifizierungsförderung für Solo-Selbstständige – HWK Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld
Im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung können die Agenturen für Arbeit bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen Bildungsgutscheine für zuvor individuell festgestellte Bildungsbedarfe aushändigen.
Der Bildungsgutschein weist unter anderem das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen kann die Bildungsinteressentin oder der Bildungsinteressent den Bildungsgutschein bei einem für die Weiterbildungsförderung zugelassenen Träger seiner Wahl einlösen. Aber auch die Maßnahme muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.
Die Teilnahme muss notwendig sein, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.
Durch die Zertifizierung des Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) sind wir berechtigt, Bildungsmaßnahmen mit Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit durchzuführen. Gerne stehen wir Ihnen dazu beratend zur Seite.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit
Ausgaben für die Weiterbildung reduzieren die Steuerlast. Handelt es sich bei Ihrer Qualifizierung um eine berufliche Fortbildung, können Sie beim Fiskus folgende Kosten geltend machen:
In welcher Höhe Sie Ihre Ausgaben steuerlich geltend machen können, hängt vom Einzelfall ab. Bitte setzen Sie sich dazu mit Ihrem zuständigen Finanzamt oder Ihrem Steuerberater in Verbindung.
Lassen Sie sich dieses Geld nicht entgehen. Fragen Sie Ihren Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr über die Fördermöglichkeiten nach dem Soldatenversorgungsgesetz.
Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich und telefonisch im Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) zur Verfügung.
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