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Notfall-Handbuch: Was tun, wenn der Chef ausfällt?
Vor plötzlich eintretender Krankheit oder Tod ist niemand gefeit. Was passieren soll, wenn der Betriebsinhaber kurzfristig ausfällt, hält das sogenannte Notfall-Handbuch fest.
Ein Notfall-Handbuch sollte, ähnlich wie in privaten Bereich Patientenverfügung und Betreuungsvollmachten, jeder Betrieb treffen. Ansprechpartner zum Thema Notfall-Handbuch sind die Betriebsberater der Handwerkskammer Halle (Saale).
Mit Vollmachten handlungsfähig bleiben
Können keine Vollmachten erteilt werden, ist das Unternehmen im schlimmsten Fall nicht mehr handlungsfähig. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Unterschriften für Bankgeschäfte verlangt werden. Die Existenz des Unternehmens ist dann gefährdet. Deswegen sollte jedem Betriebsinhaber bewusst sein: Wer Unternehmer ist, trägt Verantwortung.
Empfehlung der Betriebsberater
Frühzeitig, am besten nach der Startphase der Existenzgründung, die Nachlassregelung mit fachkundiger Beratung selbst gestalten. Absichern können sich Betriebsinhaber mit einem notariellen Erbvertrag.
Wer kann im Ernstfall die Geschäfte weiterführen?
Dafür sollte eine Vertrauensperson oder Vertrauenspersonen aus dem Betrieb oder aus der Familie ernannt werden. Damit geht auch die Frage einher, wer das Unternehmen geschäftlich weiterführen soll und wer welche fachlichen Kompetenzen hat.
Folgende weitere Punkte werden im Informationsblatt Notfallregelungen „Wenn der Chef ausfällt“ beachtet:
- aktuelle finanzielle Situation
- aktuelle Vermögenslage
- aktuelle Versorgungslage
- betriebliche Personalstruktur
- aktuelle Auftragslage
- Welche Zahlungen sind wann fällig?
- Bedienercodes, Geheimzahlen
- Ehevertrag, Testament, Erbvertrag