Vertrag

Vertragsrecht

Wir haben für Sie wichtige Informationen zum Vertragsrecht und zum öffentlichen Auftragswesen zusammengestellt.

Aus- und Einbaukosten und für Bauverträge

Am 1. Januar 2018 trat ein umfangreich reformiertes Mängelhaftungs- und Bauvertragsrecht in Kraft. Handwerker bleiben nicht mehr auf den Kosten für Aus- und Einbau sitzen, wenn sie unwissentlich fehlerhafte Materialien eingebaut haben. Neuerungen betreffen auch den Verbraucherschutz: Verträge zwischen privaten Bauherren und Bauunternehmern müssen verbindliche Details (Baubeschreibung) und Fristen, beispielsweise den Fertigstellungstermin enthalten. Zudem können Verbraucher innerhalb von 14 Tagen einen Hausbauvertrag widerrufen, sofern der Vertrag nicht notariell beurkundet wurde.

Verbraucherwiderrufsrecht

Das sogenannte Verbraucherwiderrufsrecht erlaubt es Verbrauchern, einen Vertrag, wenn dieser außerhalb der Geschäftsräume geschlossen worden ist, ohne Angabe von Gründen zu widerrufen und damit rückgängig zu machen.

Alle außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge, somit auch Werk-, Werklieferungs- und Bauverträge, aber auch Verbraucherbauverträge. „Geschäftsräume“ sind insbesondere: Ladengeschäft, Werkstatt, mobile Verkaufsstätte, d.h. alle Gewerberäume, in welchen der Unternehmer seine Tätigkeit für gewöhnlich ausübt. Betroffen sind alle Verträge, die z.B. telefonisch oder per E-Mail, schriftlich oder auch per Handschlag auf der Baustelle geschlossen werden.


Handwerker, Händler, Dienstleister, die mit Verbrauchern außerhalb ihrer Geschäftsräume Verträge schließen.


Verbraucher können diese Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Zeitraum verlängert sich um ein Jahr, wenn der Unternehmer hierüber nicht aufklärt oder das Muster-Widerrufsformular nicht aushändigt.


Verbrauchern wird – zusammen mit der Musterbelehrung – das Muster-Widerrufsformular ausgehändigt. Sofern möglich, sollten die Arbeiten erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist begonnen bzw. ausgeführt werden. Andernfalls muss der Verbraucher schriftlich darüber belehrt werden, dass er die bis zum Widerruf geleistete Arbeit zu vergüten hat.

Muster Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts 


  • bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind oder deren Herstellung auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

    Hinweis
    : Die Formulierung „Lieferung von Waren“ bedeutet, dass es sich um einen fertig hergestellten Gegenstand handeln muss, der dem Kunden geliefert wird. Die Fertigung oder Veränderung von Waren beim Kunden ist dagegen nicht umfasst.
  • wenn die Ware nach ihrer Lieferung untrennbar mit anderen Gütern vermischt wird (vor allem Werkmaterialien und Baustoffe).

    Hinweis
    : Die Ausnahme erfasst auch Materialien, die derart miteinander verbunden werden, dass eine Trennung nicht ohne Beschädigung der zusammengefügten Teile möglich ist.
  • bei dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten.

    Hinweis
    : „Dringende Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten“ erfassen nur tatsächliche Notfälle.
  • sobald der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat.

    Hinweis
    : Diese Ausnahme setzt voraus, dass der Verbraucher vor Vertragsschluss ausdrücklich bestätigt, dass der Unternehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen darf.
    Muster Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts


Der Beginn der Widerrufsfrist richtet sich danach, ob ein Kaufvertrag oder ein Werkvertrag geschlossen wurde. Wichtig für Handwerksbetriebe ist, dass die sogenannten Werklieferungsverträge als Kaufverträge gelten.

Die Frist beginnt bei Werkleistungen mit Vertragsschluss. Bei Kaufverträgen und Werklieferungsverträgen beginnt die Frist erst, wenn der Verbraucher die Ware erhalten hat. Unterscheidung Werk- von Werklieferungsvertrag

Achtung: Die Frist verlängert sich um ein Jahr, wenn der Verbraucher vor Vertragsschluss gar nicht oder fehlerhaft über sein Widerrufsrecht belehrt oder die Muster-Widerrufserklärung nicht zusammen mit der Belehrung ausgehändigt wurde. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge muss dies in Papierform erfolgen.


Bei Kaufverträgen haben Verbraucher die Ware zurückzugeben. Unternehmer müssen den Kaufpreis zurückzahlen.

Bei Werkverträgen haben Unternehmer den Werklohn zurückzuzahlen. Weitere Pflichten – z.B. ein Rückbau von Bauleistungen – bestehen in der Regel nicht. Verbraucher müssen die Werkleistung zurückgewähren. Die eingebauten Materialien sind dem Unternehmer zurückzugeben. Ist eine Herausgabe der Materialien nicht möglich, ist davon auszugehen, dass der Verbraucher den Anspruch auf Rückzahlung der Materialkosten in entsprechender Höhe verliert.

Soweit die Werkleistung in einer Tätigkeit bestand, können Verbraucher diese nicht zurückgewähren. Als Ausgleich müssen sie Wertersatz leisten.

Aber: Die Pflicht zur Zahlung von Wertersatz setzt voraus, dass der Verbraucher den Betrieb ausdrücklich aufgefordert hat, die Tätigkeit vor Ablauf der Widerrufsfrist aufzunehmen und der Verbraucher darüber belehrt wurde, dass er im Fall des Widerrufs Wertersatz zu leisten hat. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen muss der Verbraucher seine Aufforderung schriftlich übermitteln. Werden hier Fehler gemacht, bleiben Handwerker auf ihren Arbeitskosten sitzen.

Achtung: Bei fehlender Widerrufsbelehrung haben Verbraucher keinen Wertersatz zu leisten. Handwerker bleiben dann auf ihren Arbeitskosten sitzen. EuGH-Urteil 15. Juli 2023


Die Belehrung, das Muster-Widerrufsformular und die Vereinbarung von Wertersatz sind inhaltlich vorgegeben. Es ist dringend davon abzuraten, die Muster umzuformulieren oder zu verändern. Füllen Sie nur die Freifelder aus.


Bei einem Vertrag zur Erbringung von Werkleistungen erlischt das Widerrufsrecht auch dann, wenn der Unternehmer die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.

Muster Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Besonderheit: Verbraucherbauverträge wurden mit einem besonderen Widerrufsrecht ausgestattet, sofern der Vertrag nicht notariell beurkundet wurde. Innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Zugang der Widerrufsbelehrung kann der Verbraucher den Bauvertrag widerrufen, und zwar auch dann, wenn der Vertrag in den Geschäftsräumen des Unternehmers geschlossen wurde. Widerrufen werden kann der Vertrag auch dann, wenn die Bauleistungen bereits begonnen oder gar fertiggestellt wurden. In diesem Fall ist nur der Wertersatz zu zahlen, welcher gegebenfalls niedriger ausfällt als die eigentliche Vergütung.

Hinweis: Bei Verbraucherbauverträgen kann das Widerrufsrecht nicht vorzeitig erlöschen.



Widerrufsrecht

Praxis Recht: Widerrufsrecht

Es gelten somit unterschiedliche Musterwiderrufsbelehrungen:

Kauf-, Werklieferungs- und Werkverträge:

Muster Widerrufsbelehrung Kaufvertrag
Muster Widerrufsbelehrung Werklieferungsvertrag
Muster Widerrufsbelehrung Werkvertrag

Verbraucherbauverträge:

Muster Widerrufsbelehrung Verbraucherbauverträge

Öffentliches Auftragswesen

Wir beantworten gern Fragen von Mitgliedern der Handwerkskammer Halle zum öffentlichen Auftragswesen (Vergaberecht/VOB, VOL) und zum Vertragsrecht.

Informationen über das öffentliche Auftragswesen erhalten Sie auch bei der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt (ABSt). Hier erhalten Sie u. a. Auskünfte zu allen öffentlichen Ausschreibungen in Sachsen-Anhalt. Die ABSt bietet auch Seminare zum Vergaberecht an.