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Rechtsformen

Welche Rechtsform ist für Ihr Unternehmen geeignet? Unsere Übersicht soll Ihnen bei der Entscheidung helfen.

Sie haben mehrere Optionen für Ihr Unternehmen. Grundsätzlich aber ist die Auswahl davon abhängig, ob Sie sich allein oder gemeinsam mit anderen Personen selbständig machen.

Überblick über die drei gebräuchlichsten Rechtsformen im Handwerk

Einzelunternehmen

Sofern Sie selbstständig und ohne Partner arbeiten, sind Sie ein Einzelunternehmer. Durch die Anhebung der Grenzbeträge im Handelsgesetzbuch und in der Abgabenordnung um je 20 Prozent werden viele kleinere Unternehmen von der steuerlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht befreit. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen, wird die Umsatzgrenze von 500.000 Euro auf 600.000 Euro angehoben und die Gewinngrenze von 50.000 Euro auf 60.000 Euro. Außerdem dürfen die Finanzämter keine Aufforderung zur Bilanzierung mehr versenden, wenn ein Unternehmen in den Jahren bis 2015 zwar die bisherigen Grenzbeträge überschritten hat, nicht aber die neuen, höheren Grenzbeträge. Die Verpflichtung zur Buchführung endet allerdings erst mit dem Ablauf des Wirtschaftsjahres, das auf das Wirtschaftsjahr folgt, in dem das Finanzamt feststellt, dass die Voraussetzung für eine Buchführungspflicht nicht mehr vorliegt. Wenn diese Feststellung durch das Finanzamt noch 2015 erfolgt, muss das Unternehmen somit letztmals für 2016 eine Bilanz aufstellen und kann danach zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung wechseln.

GbR

Betreiben Sie Ihr Geschäft mit einem oder mehreren Partnern, wird Ihr Unternehmen automatisch zu einer GbR. Auch hier haften alle Partner gemeinsam mit ihrem Privatvermögen. Für die Gründung einer GbR müssen Sie keine Formalitäten beachten und nicht einmal einen schriftlichen Vertrag abschließen, obwohl das immer empfehlenswert ist. Die Kompetenzen innerhalb der Gesellschaft können frei verteilt werden.

GmbH

Unter den Kapitalgesellschaften ist die GmbH die häufigste Rechtsform für Existenzgründungen. Trotz der recht aufwendigen Gründungsformalitäten und der Beratungskosten für die Erstellung des Jahresabschlusses bietet die GmbH eine Reihe vor allem haftungsrechtlicher Vorteile: Im Gegensatz zu Personengesellschaften haften die Gesellschafter gegenüber Gläubigern nur in der Höhe der Stammeinlage.

Für die Aufnahme von Krediten haften alle Gesellschafter bei Banken auch persönlich. Die Gründung einer GmbH muss notariell beurkundet und ins Handelsregister eingetragen werden. Das Stammkapital beträgt mindestens 25.000 Euro. Die Geschäftsführung einer GmbH können ein oder mehrere geschäftsführende Gesellschafter bzw. ein angestellter Geschäftsführer übernehmen.

Sie haben sich entschieden?

Dann bedeutet dies nicht, dass diese Rechtsform während der gesamten Zeitspanne für Ihr Unternehmen die vorteilhafteste ist. In der Praxis ist es durchaus üblich, dass Unternehmer bei veränderten Gegebenheiten eine Anpassung der ursprünglich gewählten Rechtsform vornehmen.

Die betriebswirtschaftlichen Berater und Rechtsberater Ihrer Handwerkskammer stehen Ihnen bei Fragen zu juristischen Einzelheiten und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der Rechtsformwahl gern zur Verfügung.

Wir haben noch mehr Informationen für Sie.

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Weitere Informationen zu Rechtsthemen


Dipl.-Jurist Andreas Dolge
Rechtsberater Telefon 0345 2999-169
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