
© Falk Heller, argum
Meistervorbereitungslehrgang Teil III
Der Meistervorbereitungslehrgang Teil III vermittelt die betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse, die für die erfolgreiche Führung eines Handwerksbetriebs und die Übernahme von Führungsverantwortung erforderlich sind.
Als fachübergreifender Bestandteil der Meisterausbildung ergänzt er die gewerkspezifischen Teile I und II und steht Teilnehmern aller Handwerke offen.
Sie erwerben praxisnahes Wissen zu Unternehmensführung, Recht, Finanzierung und betrieblicher Organisation und schaffen damit eine wichtige Grundlage für die Meisterprüfung sowie für zukünftige Führungsaufgaben im Handwerk.
Meisterkurs Teil III in Halle (Voll- und Teilzeit)
Im gewerkübergreifenden Teil III (betriebswirtschaftlich-rechtliche Inhalte) vermitteln wir Ihnen folgenden Inhalt:
- Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
- Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten
- Unternehmensführungsstrategien entwickeln
Aktuelle Termine:
Meistervorbereitungslehrgang Teil 3
Handwerkskammer Halle (Saale)
Geprüfte/-r Fachfrau/-mann für kaufmännische Betriebsführung nach der Handwerksordnung - Meistervorbereitungslehrgang Teil 3
Handwerkskammer Halle (Saale)
Sie möchten auch die Ausbildereignung (Teil IV) erwerben?
Hier finden Sie alle Informationen und Termine für Meisterausbildung Teil IV
Weitere Fragen zur Meisterausbildung der Teile III oder IV?
Nicht alle Pflichtfeldangaben wurden ausgefülltKostenfreie Infos zur Meisterausbildung Teile III und IV anfordern
Hinweis
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Möglichkeiten der Förderung
Für die Finanzierung der Meisterausbildung gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung.
Aufstiegs-BAföG
Die am häufigsten genutzte Form der Förderung ist das Aufstiegs-BAföG – und das aus gutem Grund. Gefördert werden Teilzeit- und Vollzeitmaßnahmen. Für beide gibt es den sogenannten Maßnahmebeitrag. Dieser ist einkommensunabhängig und besteht aus einem Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie den Kosten des Prüfungsstücks bis maximal 15.000 Euro. Bei Vollzeitmaßnahmen kann außerdem ein Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden. Dieser wird einkommens- und vermögensabhängig geleistet.
Mit Beantragung des Aufstiegs-BAföGs erhalten Sie einen Zuschuss von 50%. Für den Restbetrag können Sie ein zinsgünstiges Darlehen bei der KFW-Bank beantragen (das die ersten Jahre sogar zinsfrei ist). Bei bestanden Prüfungen erhalten Sie auf den Restbetrages des Darlehens einen weiteren Nachlass von 50%.
Weiterbildungsstipendium
Das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung beruflicher Bildung“ unterstützt gezielt begabte junge Fachkräfte in ihrer Weiterbildung. Als begabt gelten Sie, wenn Sie:
- Ihre Gesellenabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser abgeschlossen haben oder
- bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der Plätze 1 bis 3 belegt haben oder
- die besondere Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitsgebers oder der Berufsschule nachweisen können.
Voraussetzungen zur Zulassung zur Meisterprüfung
Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer:
- eine Gesellenprüfung abgelegt und bestanden hat
- eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und im Gewerk eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat
- einen erfolgreichen Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit nachweisen kann
- im Handwerk selbständig, als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung tätig gewesen war
Neben der Anmeldung zum Lehrgang ist es wichtig, dass Sie den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung stellen.