Wichtige Hinweise
Für Handwerksbetriebe, die von der Coronakrise betroffen sind, bleibt die
Hotline der Handwerkskammer unter 0345 2999-221
eingerichtet. Sie ist von Montag bis Donnerstag zwischen 7.30 und 16.30 Uhr und am Freitag zwischen 7.30 und 13 Uhr erreichbar.
Berater erreichen:
0345 2999-221
Hotlines
Für Unternehmen aus Sachsen-Anhalt, die von der Ausbreitung des Corona-Virus betroffen sind, hat das Wirtschaftsministerium eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Hotline des Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt (Mo-Fr 8.30 -16.00 Uhr).
Hotline Wirtschaftsministerium
0391 567-4750
Hotline der Arbeitsagentur zum Kurzarbeitergeld.
Hotline Kurzarbeitergeld
0800 45555-20
Aktuelle Verordnung zu Corona
Aktuelles zu Schutzmaßnahmen
Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit gewährleisten und ihm möglich und zumutbar sind. Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, jede erhebliche Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden und dessen arbeitsschutzrechtliche Weisungen nachzukommen.
Wir haben eine eigene Webseite zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz:
Falls eventuell ein Mitarbeiter im Betrieb am Coronavirus erkrankt ist…
Als Verdachtsfälle gelten derzeit Patienten, die Symptome einer Corona-Erkrankung aufweisen und sich bis 14 Tage vor Erkrankungsbeginn in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt mit einem Erkrankten hatten. Besteht ein Verdacht, sollte zunächst der arbeitsmedizinische Dienst oder der jeweilige Hausarzt informiert werden. Verdachtsfälle werden dann von dem jeweiligen Arzt dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet. Das Gesundheitsamt kümmert sich dann um einen Test auf das Coronavirus. Personen, die keine typischen Krankheitsanzeichen haben, aber trotzdem besorgt sind, weil sie sich eventuell angesteckt haben könnten, können sich über das Robert-Koch-Institut oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung informieren.
Was ist bei einem Handwerkereinsatz in Quarantäne-Häusern/ Wohnungen zu beachten?
Nach Möglichkeit sollten auch dringliche Einsätze in Wohnungen oder Häusern, die zu Quarantäne Zwecken dienen, auf einen gesundheitlich unbedenklichen Zeitpunkt verschoben werden. Unter Umständen können die Arbeiten jedoch nicht aufgeschoben werden, z.B. wenn Personen in Gefahr sind. Handwerksbetriebe, die einen solchen Noteinsatz durchführen, sollten sich hinsichtlich der zu treffenden Schutzmaßnahmen mit dem zuständigen Gesundheitsamt abstimmen. Entsprechende Schutzmaßnahmen können Schutzbrille, Atemschutzmaske Klasse FFP3, Einmal-Überkittel, Latexhandschuhe sowie Händedesinfektion sein. Des Weiteren ist zu beachten, dass Handwerker, die in Quarantänebereichen arbeiten, in denen sich infizierte Personen befinden, anschließend zum Kreis der Kontaktpersonen zählen, die möglicherweise selbst in Quarantäne gehen müssen.
Quelle: Handwerkskammer Magdeburg
Weitere Hinweise
Links zur aktuellen Lage
Über die aktuelle Lage informiert das Bundesgesundheitsministerium. Fragen und Antworten sowie aktuelle Informationen stellen auch das Robert-Koch-Institut und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bereit. Informationen zur Reisen finden sich beim Auswärtigen Amt. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat auch wichtige Informationen für Handwerksbetriebe zusammengestellt.