Prüfungslehrgang nach ZDK-Vorgabe Der Lehrgang endet mit einer Prüfung lt. § 29 i. V. m. Anlage VIII und Anlage VIIIc StVO.
Nach erfolgreicher Prüfung können Gesellen als SP-Fachkraft ohne Unterschriftsberechtigung und Meister als SP-Verantwortliche mit Unterschriftsberechtigung nach erfolgter Anerkennung durch die zuständige Innung eingesetzt werden.
Inhalte
- Einführung in die Vorschriften und Richtlinien - Vermittlung spezieller Fahrzeugtechniken, die für die Durchführung der SP von Bedeutung sind - Ausbildung nach den in der Richtlinie für die Durchführung von SP vorgeschriebenen Prüfpunkte - Unterweisung in die einzusetzenden Mess- und Prüfgeräte - Durchführung von Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfungen
Ziel
Lehrgang endet mit einer Prüfung lt. § 29 i. V. m. Anlage VIII und Anlage VIIIc StVO.
Nach erfolgreicher Prüfung können Gesellen als SP-Fachkraft ohne Unterschriftsberechtigung und Meister als SP-Verantwortliche mit Unterschriftsberechtigung nach erfolgter Anerkennung durch die zuständige Innung eingesetzt werden.
Abschluss
Prüfung mit Zertifikat und Teilnahmebescheinigung
Voraussetzung
Grundlegende Kenntnisse in der Kraftfahrzeugtechnik (NKW); letzte erfolgreiche Schulung vor Ablauf von 36 Monaten
Max. 12 Teilnehmer
Es gibt noch freie Plätze
Details
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