Info
Prüfungslehrgang nach ZDK-Vorgabe Der Lehrgang endet mit einer Prüfung lt. § 29 i. V. m. Anlage VIII und Anlage VIIIc StVO.
Nach erfolgreicher Prüfung können Gesellen als SP-Fachkraft ohne Unterschriftsberechtigung und Meister als SP-Verantwortliche mit Unterschriftsberechtigung nach erfolgter Anerkennung durch die zuständige Innung eingesetzt werden.
Inhalte
- Einführung in die Vorschriften und Richtlinien
- Vermittlung spezieller Fahrzeugtechniken, die für die Durchführung der SP von Bedeutung sind
- Ausbildung nach den in der Richtlinie für die Durchführung von SP vorgeschriebenen Prüfpunkte
- Unterweisung in die einzusetzenden Mess- und Prüfgeräte
- Durchführung von Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfungen
Ziel
Lehrgang endet mit einer Prüfung lt. § 29 i. V. m. Anlage VIII und Anlage VIIIc StVO.
Nach erfolgreicher Prüfung können Gesellen als SP-Fachkraft ohne Unterschriftsberechtigung und Meister als SP-Verantwortliche mit Unterschriftsberechtigung nach erfolgter Anerkennung durch die zuständige Innung eingesetzt werden.
Abschluss
Prüfung mit Zertifikat und Teilnahmebescheinigung
Voraussetzung
Grundlegende Kenntnisse in der Kraftfahrzeugtechnik (NKW); letzte erfolgreiche Schulung vor Ablauf von 36 Monaten
18.09.2025 — 19.09.2025 , Sicherheitsprüfungslehrgang - Wiederholungsschulung
Seminardauer
18 Unterrichtseinheiten
Kosten
Entgelte Fort- und Weiterbildung:
385,00 €
Teilnehmer
Max. 12 Teilnehmer
Kursnummer
27399
Kurstyp
Vollzeit
Ihr Ansprechpartner für diesen Kurs
16.09.2025 — 17.09.2025 , Sicherheitsprüfungslehrgang - Wiederholungsschulung
18.09.2025 — 19.09.2025 , Sicherheitsprüfungslehrgang - Wiederholungsschulung
28.10.2025 — 29.10.2025 , Sicherheitsprüfungslehrgang - Wiederholungsschulung
16.12.2025 — 17.12.2025 , Sicherheitsprüfungslehrgang - Wiederholungsschulung