![Friseurin Friseurin macht eine Frisur](http://www.hwkhalle.de/wp-content/uploads/0019_Friseur_Fotowerk-BF_Bianca-Fröbus_web-100x150.jpg)
© Fotowerk BF, Bianca Fröbus
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Sie möchten sich beruflich weiterentwickeln? Sie möchten sich selbstständig machen? Sie möchten aktuelles Wissen im Friseurhandwerk erwerben?
Sie finden hier auf der Seite die wichtigsten Informationen rund um die Meisterausbildung.
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Im Meisterkurs des Friseurhandwerks vermitteln wir Ihnen alles rund um das Thema Haare: von den aktuellen Frisuren- und Colorationstrends, über die Hochsteckfrisuren bis hin zum Salonmanagement. Also die optimale Vorbereitung auf Ihre Meisterprüfung.
Wir bieten Ihnen die Teile 1 bis 4 in Voll- und Teilzeit in Halle (Saale) an.
Meisterkurs Teil 1 und 2 in Halle
Im Rahmen der Meisterschule im Friseurhandwerk werden Ihnen folgende Lehrgangsinhalte vermittelt:
Meisterkurs Teil 3 in Halle (Voll- und Teilzeit)
Im gewerkübergreifenden Teil 3 (betriebswirtschaftlich-rechtliche Inhalte) vermitteln wir Ihnen folgenden Inhalt:
Meisterkurs Teil 4 (Ausbildereignungsprüfung) in Halle (Voll- und Teilzeit)
Im Rahmen des Teil 4 geht es um die arbeitspädagogischen Kenntnisse:
Für die Finanzierung der Meisterausbildung gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung.
Aufstiegs-BAföG
Die am häufigsten genutzte Form der Förderung ist das Aufstiegs-BAföG – und das aus gutem Grund. Gefördert werden Teilzeit- und Vollzeitmaßnahmen. Für beide gibt es den sogenannten Maßnahmebeitrag. Dieser ist einkommensunabhängig und besteht aus einem Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie den Kosten des Prüfungsstücks bis maximal 15.000 Euro. Bei Vollzeitmaßnahmen kann außerdem ein Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden. Dieser wird einkommens- und vermögensabhängig geleistet.
Mit Beantragung des Aufstiegs-BAföGs erhalten Sie einen Zuschuss von 40%. Für den Restbetrag können Sie ein zinsgünstiges Darlehen bei der KFW-Bank beantragen (das die ersten Jahre sogar zinsfrei ist). Bei bestanden Prüfungen erhalten Sie auf den Restbetrages des Darlehens einen weiteren Nachlass von 40%.
Weiterbildungsstipendium
Das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung beruflicher Bildung“ unterstützt gezielt begabte junge Fachkräfte in ihrer Weiterbildung. Als begabt gelten Sie, wenn Sie:
Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer:
Neben der Anmeldung zum Lehrgang ist es wichtig, dass Sie den Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung stellen.
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