Ab sofort können Unternehmen, Selbstständige, freiberuflich Tätige und Einzelpersonen Fördermittel für berufsbezogene und berufsübergreifende Weiterbildungsvorhaben bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt beantragen. Das Gesamtvolumen beträgt 35 Mio. Euro, davon 26,6 Mio. Euro aus dem Europäischen Sozialfonds Plus. Es können bis zu 11.000 betriebliche und individuelle Weiterbildungsvorhaben gefördert werden, wie z.B. Sprachkurse, kaufmännische und gewerblich-technische Bildungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Unterstützung des digitalen und ökologischen Wandels.
Die Sockelförderung für betriebliche Weiterbildungen beträgt je nach Unternehmensgröße 40-60%, kann aber auf bis zu 90% steigen, wenn Tarifverträge eingehalten und ältere oder geringfügig Beschäftigte, Menschen mit Migrationshintergrund oder Behinderung gefördert werden.
Individuelle Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen werden ebenfalls gefördert, wobei Personen mit geringem Einkommen oder Auszubildende bis zu 90% Unterstützung erhalten können.
Ein Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Sprachkursen, insbesondere für ausländische Fachkräfte.
Das Arbeitsministerium knüpft mit den neuen Förderprogrammen an die guten Erfahrungen der Vorgängerprogramme Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB und Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG DIREKT im ESF 2014 bis 2020 an.
Anträge können bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) eingereicht werden. Alle Informationen zur „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen sowie zur Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen“ sowie Hinweise zur Beantragung finden Sie unter https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/aus-weiterbilden/weiterbildung-betrieblich
bzw. https://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatpersonen/weiterbilden/weiterbildung-individuell.