Für gewerbliche Verwender bis Ende August 2023 Diisocyanate: Lieferanten müssen schulen

Insbesondere die Anwender von Montageschäumen (PU-Bauschäumen) sowie von bestimmten Kleb- und Dichtstoffen müssen bis zum 24. August 2023 besondere, neu geregelte Schulungsnachweise vorweisen können. Betroffen sind alle Betriebsstoffe mit einer Gesamtkonzentration an monomeren Diisocyanaten von mehr als 0,1 %. Damit ist insbesondere das Baugewerbe von der Schulungspflicht betroffen. Aber auch in Druckereien kommen Diisocyanate zum Einsatz.

Baustelle
Baustelle. Foto: Mathias Reding/pexels

Welche Gesundheitsgefahren gehen von PU-Schäumen aus?

PU-Schaum ist ein technisch-chemisches Produkt. Hauptinhaltsstoffe sind Polyalkohole (Polyole), Isocyanate (Diphenylmethan- 4,4´-diisocyanat (MDI)), Treibmittel und je nach Verwendungszweck, Stabilisatoren, Beschleuniger und Flammschutzmittel.

Bei der Verwendung von PU-Schaum wird der Gefahrstoff Diisocyanat (MDI) freigesetzt. Dabei sind Reizungen der Atemwege zu erwarten, wenn die Konzentrationen des MDI einen sogenannten MAK-Wert von 0,05 mg/m3 überschreitet. Dieser MAK-Wert beschreibt die nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 900 maximal zulässige Arbeitsplatzkonzentration. Bei Augen- und Hautkontakt kann es ebenfalls zu Gewebe-Irritationen kommen. Hiervon betroffen sind besonders sensibilisierte Personen.

Zudem gilt MDI als Gefahrstoff, der möglicherweise eine krebserzeugende Wirkung haben kann. Daher sind PU-Schäume nach GHS (Globally Harmonised System) mit dem H351 Satz gekennzeichnet.

Warum wurde eine Schulungspflicht eingeführt und wer kontrolliert die Teilnahme?

Um die vorgenannten Gesundheitsgefahren abzuwehren, haben die europäischen Behörden im Rahmen von REACH im August 2020 eine Beschränkung für Diisocyanate beschlossen. Die Verwendung bleibt weiterhin erlaubt, aber nur für Personen, welche eine geeignete Schulung zum Umgang mit PU-Schäumen oder anderer diisocyanathaltiger Betriebsmittel nachweisen können.

Wer bietet Schulungen zum Umgang mit Diisocyanaten an?

Lieferanten von Diisocyanaten müssen sicherstellen, dass dem Empfänger Schulungsunterlagen und Kurse in der Amtssprache des Mitgliedstaats zur Verfügung gestellt werden, in dem die Stoffe oder Gemische geliefert werden.

Wie oft muss die Schulung erfolgen?

Jeder Anwender (Selbständiger und/oder Mitarbeiter) muss alle fünf Jahre erneut geschult werden, erstmals aber bis zum 24. August 2023. Dabei hängen Inhalt und Schulungsdauer von der Verwendung von Diisocyanaten in Kombination mit der konkreten Aufgabe ab.

Schulungen vom Fachverband

Der Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V. (FSK) bieten über deren Tochterunternehmen, die FSK Services GmbH, geeignete Schulungen und Zertifizierungen für Industrie und Handwerk an. Die Schulungen werden als Präsenzkurse, E-Learning-Kurse oder Hybride Veranstaltungen angeboten.

Welche Schulungsmodule für Ihre Unternehmen relevant sind, kann über unseren neuen REACH-Modulfinder online ermittelt werden. Dadurch können diese sich absichern und Bußgelder vermeiden. Über den Modulfinder können direkte Anfragen an den FSK gesendet werden, aus denen für Betriebe ein Angebot erstellt wird. Gutschein-Code Handwerk5: Darüber hinaus werden Handwerksbetrieben ein Sonderrabatt pro Schulung gewährt. So erhalten alle Betriebe, die in dem REACH-Modulfinder den Gutschein-Code „Handwerk5“ angeben, einen Preisvorteil in Höhe von 5 Euro pro Schulung. Dieser Rabatt kann sich, je nach Anzahl der Mitarbeitenden, zu einem interessanten Betrag summieren.

Weitere Informationen:

Quelle und weitere Informationen: Handwerkskammer Düsseldorf