BTZ-Kurse Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Wer in seinem Handwerk auch elektrische Geräte anschließen muss, dazu aber nicht berechtigt ist, kann sich als „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" dafür qualifizieren. Im Dezember 2024 werden Erst- und Nachschulungen angeboten.

Elektrofachkraft
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten / Foto: amh-online.de

Der Unternehmer hat nach DGUV § 3 dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden.

Mit der Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) dürfen die für das eigene Arbeitsgebiet typischen elektrotechnischen Arbeiten selbst durchgeführt werden.

Das BTZ Halle-Osendorf bietet hierzu Erst- und Nachschulungen an.

Nächste Termine:

Erstschulungen

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Handwerkskammer Halle (Saale)

Ab 03.02.2025
40 Unterrichtseinheiten
899,00 €
Vollzeit

Nachschulungen

Ab 13.12.2024
8 Unterrichtseinheiten
249,00 €
Vollzeit

Thurid Glaubig
Mitarbeiterin Einladungswesen und Teilnehmerbetreuung Metall/Elektro/SHK Straße der Handwerker 2
06132 Halle (Saale)
Telefon 0345 7798-710
Fax 0345 7798-850
tglaubig@hwkhalle.de