Der Unternehmer hat nach DGUV § 3 dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden.
Mit der Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) dürfen die für das eigene Arbeitsgebiet typischen elektrotechnischen Arbeiten selbst durchgeführt werden.
Das BTZ Halle-Osendorf bietet hierzu Erst- und Nachschulungen an.
Nächste Termine:
Erstschulungen
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Handwerkskammer Halle (Saale)
Nachschulungen
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Nachschulung
Handwerkskammer Halle (Saale)