Bund und Länder haben sich am Sonntagnachmittag, den 22. März 2020, auf weitere Maßnahmen geeinigt, um die Verbreitung des Coronavirus‘ einzudämmen. Dazu gehört auch, das Friseur- und Kosmetikgeschäfte schließen müssen.
Wir veröffentlichen die gesamte Information des Landes Sachsen-Anhalt dazu:
Sachsen-Anhalt erlässt verschärfte Kontaktbeschränkungen und schließt Gaststätten und Restaurants. „Ziel der Maßnahmen ist es, die Infektionskurve deutlich abzuflachen“, so Ministerpräsident Reiner Haseloff. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne wandte sich an die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt: „Ich bin mir bewusst, dass dies zu großen Einschränkungen führt und bin sehr dankbar, dass die Menschen schon bisher ganz überwiegend so diszipliniert und verantwortungsbewusst agieren.“ Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder hatten heute in einer Telefonkonferenz mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel eine Verschärfung der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen, die mindestens zwei Wochen gelten sollen. Auf der Basis der vereinbarten Grundsätze wurden für Sachsen-Anhalt konkrete Festlegungen getroffen. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 23. März 2020, 00.00 Uhr. Am Dienstag wird das Kabinett eine Verordnung erlassen, die weitere Punkte aufnimmt.
Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum werden verboten, Familien dürfen aber weiter gemeinsam auf die Straße. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Das gilt für die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, für Lieferverkehre und Umzüge, aber auch für Arztbesuche oder den Termin beim Psycho- oder Physiotherapeuten und für den Einkauf von Waren des täglichen Bedarfs, aber auch den Besuch bei Kindern, Alten oder Kranken. Sport und Bewegung an der frischen Luft, alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes, bleiben erlaubt, auch die Versorgung und das Bewegen von Tieren. Friseurläden, Kosmetik-, Nagel-, Piercing- und Tattoostudios müssen schließen. Gaststätten und Restaurants ebenso, ausgenommen sind die Abgabe und Lieferung mitnahmefähiger Speisen. Die Polizei ist angehalten, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung zu kontrollieren. Im Falle einer Kontrolle sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen glaubhaft zu machen.
Dazu erklärt Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff: „Die Zeit drängt. Es geht um die Gesundheit und das Leben der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Eine Verschärfung der Maßnahmen gegen das Virus ist daher unumgänglich. Ich appelliere an das Verständnis und die Einsicht aller Menschen in Sachsen-Anhalt: Befolgen Sie die Anordnungen. Es geht um uns und die Zukunft unseres Landes. Ich weiß, dass dies mit gravierenden Einschränkungen verbunden ist. Doch die eigene Gesundheit und die Gesundheit unserer Mitmenschen sollte uns dies wert sein.
Ich danke allen, die unter den gegenwärtigen schwierigen Bedingungen dafür sorgen, dass das öffentliche Leben in Sachsen-Anhalt weiter läuft; den Ärztinnen und Ärzten, dem Pflegepersonal, den Beschäftigten in den Apotheken, bei den Verkehrsbetrieben, bei Polizei und Feuerwehr, dem Personal in den Supermärkten und bei den Logistikunternehmen und allen anderen, die mit ihrer Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes da sind. Die Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter haben bislang alle getroffenen Anordnungen sehr konsequent befolgt. Dafür danke ich Ihnen. Gemeinsam werden wir die Corona-Krise meistern.“
Quelle: Staatskanzlei Sachsen-Anhalt
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