Hinweis Telefonische Krankschreibung wieder möglich

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat beschlossen, dass ab dem 7. Dezember 2023 wieder unter bestimmten Voraussetzungen eine Krankschreibung nach telefonischer Anamnese möglich ist.

Telefon
Viktor Hanacek/picjumbo

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 7. Dezember 2023 beschlossen, dass sich Patienten, sofern keine Videosprechstunde möglich ist, ab diesem Tag unter bestimmten Voraussetzungen wieder telefonisch von ihrer Arztpraxis für bis zu fünf Kalendertage krankschreiben lassen können.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bewertet die Möglichkeit der Krankschreibung nach telefonischer Anamnese zwar kritisch, begrüßt aber, dass für die beschlossene Neuregelung folgende Einschränkungen gelten: Der Patient muss in der jeweiligen Arztpraxis bereits bekannt sein. Zudem darf keine schwere Symptomatik vorliegen, denn in diesem Fall müsste die Erkrankung durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung abgeklärt werden.

Besteht die telefonisch festgestellte Erkrankung fort, muss der Patient für die Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit die Arztpraxis aufsuchen.

Quelle: ZDH