Mann arbeitet am Laptop

Digitales Berichtsheft

Jeder Auszubildende hat nach dem Berufsbildungsgesetz § 14 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit der für den jeweiligen Beruf verbindlichen Ausbildungsordnung schriftliche Ausbildungsnachweise zu führen. Im Ausbildungsvertrag wird vor Ausbildungsbeginn festgelegt, ob das Heft digital oder analog geführt werden soll.

Für die Dauer der Ausbildung muss das Berichtsheft wöchentlich zumindest stichwortartig vom Auszubildenden geführt werden. Das gilt sowohl für die praktische Ausbildung im Betrieb als auch für die überbetriebliche Ausbildung im Bildungszentrum und den Unterricht in der Berufsschule. Die Berichtshefte erhalten Lehrlinge grundsätzlich vom Ausbildungsbetrieb kostenlos.

Manchmal kommt es im Verlauf der Ausbildungszeit zu Unstimmigkeiten oder sogar Streitigkeiten zum Inhalt der Ausbildung. Dann kann der Ausbildungsnachweis als Beleg des Ausbildungsverlaufes auf der Grundlage des betrieblichen Ausbildungsplanes dienen. Es ist also im Interesse jedes Ausbildungsbetriebes, wenn die Kontrolle der Führung des Berichtsheftes regelmäßig erfolgt um sicher zu gehen, dass alle wesentlichen Ausbildungsinhalte vermittelt worden sind. Bei einem möglichen Wechsel des Ausbildungsbetriebes durch den Auszubildenden in einen anderen Kammerbezirk gehen keine Daten verloren, das digitale Heft kann ortsunabhängig genutzt werden.

Denise Sehm-Stegemann
Ausbildungsberaterin Telefon 0345 2999-210
dsehm-stegemann@hwkhalle.de

Handwerkskammer ist Systemanbieter von BLok

Die Handwerkskammer Halle fungiert seit 2023 als Systemanbieter des Online-Berichtsheftanbieters „BLok – das digitale Berichtsheft“. Die Ausbildungsbetriebe erhalten dadurch einen kostenlosen Zugang zu dieser digitalen Berichtsheftlösung. Die Lizenzgebühren werden durch die Handwerkskammer abgeführt. Das Nutzungsentgelt für Betriebe pro Auszubildenden und Ausbildungsjahr wird zunächst bis zum Ende des Ausbildungsjahres 2025/2026 von der Handwerkskammer übernommen. Die Software wird stetig für die Betriebe kostenlos gewartet und aktualisiert.

Ausbildungsbetriebe können über das Online-Formular ihr Interesse am digitalen Berichtsheft bekunden. Danach melden sich die Mitarbeiter der Kammer für indivduelle Absprachen beim Betrieb.

Sie haben Interesse am digitalen Berichtsheft BLok?

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