Energiekrise Entlastung für energieintensive Handwerksbetriebe

Die bislang vorliegenden Entlastungsmaßnahmen sind für die Betriebe des Handwerks unzureichend. Die Bundesregierung kündigt bei den Härtefallhilfen eine Öffnung des Energiekostendämpfungsprogramms für Handwerksbetriebe an. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat einen Handlungsvorschlag erarbeitet.

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Die aktuelle Lage ist für viele unserer Betriebe und Beschäftigten eine existenzielle Herausforderung – und sie spitzt sich täglich zu. Der ZDH hat in den vergangenen Wochen und Monaten auf vielen Kanälen und mit konkreten Vorschlägen daran gearbeitet, dass diese erhebliche Betroffenheit des deutschen Handwerks in der Bundespolitik stärker berücksichtigt wird.

Die größte Betroffenheit resultiert derzeit aus der dramatischen Situation bei den Energiepreisen. Darauf setzen wir auch den Schwerpunkt unserer handwerkspolitischen Aktivitäten. Wir haben in den zurückliegenden Monaten scharf kritisiert, dass das Energiekostendämpfungsprogramm viel zu restriktiv ausgestaltet ist und sich durch die Verwendung der sog. KUEBLL-Liste nur an energie- und handelsintensive Unternehmen richtet. Es ist weder gerecht noch angemessen, dass unsere ebenfalls massiv von den Preissteigerungen betroffenen Betriebe bislang nicht von dieser Unterstützung profitieren.

Nach der am 26. August 2022 erzielten Anerkennung von Gas als Prozesswärme bei der Energieintensität und der heute durch die Bundesregierung angekündigten Öffnung des Energiekostendämpfungsprogramms für Betriebe, die nicht auf der KUEBLL-Liste stehen, sollen künftig energieintensive Handwerksbetriebe hieraus Hilfen bekommen. Jetzt kommt es darauf an, diese Härtefallhilfe schnell so umzusetzen, dass betroffene Betriebe sie in diesem und im nächsten Jahr nutzen können. Dazu sind wir derzeit im intensiven Gespräch mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Handlungsvorschlag des ZDH

Diese Härtefallhilfen sind jedoch aus Sicht des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) nur eine Komponente bei der Abfederung der hohen Energiekosten. Bereits vor der Kabinettsklausur der Bundesregierung Anfang September haben wir einen Handlungsvorschlag erarbeitet: eine „Energiekostenabfederung“ für kleine und mittlere Betriebe in Form einer Energiepreisbremse und die zuvor erwähnte Härtefallhilfe für besonders betroffene Betriebe.

Diese Lösungsvorschläge treiben wir ebenso wie unsere grundsätzliche Forderung, die Energiesteuersätze für in Produktionsprozessen verwendete Energieträger und den Stromsteuersatz auf die jeweiligen europarechtlich zulässigen Mindeststeuersätze zu senken, intensiv voran.

Quelle: ZDH