Wer seinen Betrieb aufgrund behördlicher Anordnungen im Zusammenhang mit der Coronapandemie schließen musste, wird für diesen Zeitraum von der GEMA befreit. Die Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März.
Zahlreiche Handwerksbetriebe, etwa aus dem Friseur- und dem Kosmetikerhandwerk, müssen die Arbeit aufgrund der Corona-Pandemie derzeit ruhen lassen. Für diese Zeit wird die GEMA, die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, keine Gebühren erheben. Zahlungen werden nicht aufgeschoben, sondern entfallen komplett. Die Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020.
„Kein Lizenznehmer soll für den Zeitraum der Schließung mit GEMA-Gebühren belastet werden“, gab die GEMA bekannt. Alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge sollen für den Zeitraum ruhen, in dem Betriebe aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemie-Ausbreitung schließen müssen.
„Darüber hinaus werden wir bis auf weiteres nur absolut notwendige Schreiben (z.B. Antworten auf Kundenanfragen) an unsere Kunden versenden“, heißt es weiter. Bis diese Maßnahme vollends greifen wird, könne es jedoch etwas dauern.
Quelle: DHZ, Max Frehner