Bauhandwerk Kleine Bauvorlageberechtigung für Meister des Bauhandwerks

Zimmerer bei der Bauplanung
Durch die Änderung der Bauordnung können Zimmerer- und Maurer und Betonbaumeister die Bauvorlage selbst erstellen und einreichen. Foto: contrastwerkstatt/Adobe Stock

Seit März 2021 können Meister des Maurer- und Betonbauer- sowie des Zimmerer-Handwerks in Sachsen-Anhalt ohne Freigabe durch ein Architektur- oder Ingenieurbüro kleinere Bauwerke selbst planen und die Unterlagen zur Genehmigung einreichen. Um das in der Meisterschule erlernte Wissen zur Anwendung der kleinen Bauvorlageberechtigung aufzufrischen, bietet das Bildungs- und Technologiezentrum in Halle-Osendorf einen Fortbildungskurs an.

Die kleine Bauvorlageberechtigung gilt für die Gebäudeklassen 1 bis 3 und umfasst die Planung von Gebäuden bis zu 200 Quadratmetern sowie die Erstellung des dazugehörigen Bauantrags. Wohnhäuser dürfen höchstens zwei Einheiten haben.

nächster Termin: in Planung

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Dorit Foerst-Keller
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