Bauhandwerk Kleine Bauvorlageberechtigung für Meister des Bauhandwerks

Zimmerer bei der Bauplanung
Durch die Änderung der Bauordnung können Zimmerer- und Maurer und Betonbaumeister die Bauvorlage selbst erstellen und einreichen. Foto: contrastwerkstatt/Adobe Stock

Seit März 2021 können Meister des Maurer- und Betonbauer- sowie des Zimmerer-Handwerks in Sachsen-Anhalt ohne Freigabe durch ein Architektur- oder Ingenieurbüro kleinere Bauwerke selbst planen und die Unterlagen zur Genehmigung einreichen. Um das in der Meisterschule erlernte Wissen zur Anwendung der kleinen Bauvorlageberechtigung aufzufrischen, bietet das Bildungs- und Technologiezentrum in Halle-Osendorf einen Fortbildungskurs an.

Die kleine Bauvorlageberechtigung gilt für die Gebäudeklassen 1 bis 2 und umfasst die Planung von Gebäuden bis zu 400 Quadratmetern sowie die Erstellung des dazugehörigen Bauantrags. Wohnhäuser dürfen höchstens zwei Einheiten haben.

Nächster Termin:

Kleine Bauvorlageberechtigung

Handwerkskammer Halle (Saale)

Ab 18.10.2024
8 Unterrichtseinheiten
297,50 €
Vollzeit

Dorit Foerst-Keller
Fachbereichsleiterin Farbtechnik/Unternehmensführung Straße der Handwerker 2
06132 Halle (Saale)
Telefon 0345 7798-771
Fax 0345 7798-850
dfoerst-keller@hwkhalle.de