
Seit Juli 2023 gibt es das Hinweisgeberschutzgesetz: Personen, die Missstände in ihrem beruflichen Umfeld wahrnehmen, können diese anonym an Meldestellen melden. Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten sind verpflichtet, diese Meldestellen einzurichten. Dieses Gesetz führt zu zusätzlichen Belastungen für größere Handwerksbetriebe.
Bitte beteiligen Sie sich!
Das Statistische Bundesamt befragt derzeit Unternehmen, wie hoch die Kosten sind. Um diese Kostenbelastung deutlich zu machen, wäre es gut, wenn Sie sich als größerer Handwerksbetrieb an der Befragung beteiligen. Die Beteiligung an der Unternehmensbefragung wird circa 20 Minuten in Anspruch nehmen. Zur Teilnehme an der Unternehmensbefragung nutzen Sie bitte folgenden Link:
Die Umfrage läuft bis 31. Oktober 2025.