Kurzarbeitergeld kann länger bezogen werden

Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wird von 12 auf 21 Monate verlängert. Die im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld tritt rückwirkend zum 31. Januar 2020 Kraft. In der Verordnung wird geregelt, dass die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld von bisher 12 auf 21 Monate verlängert wird. Befristet ist diese Verlängerung zunächst bis zum 31. Dezember 2020. Im Herbst soll geprüft werden, ob weiterer Regelungsbedarf besteht.

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