Sachsen-Anhalt verlängert die Maßnahmen zur vorübergehenden Kontaktbeschränkung um zwei Wochen bis zum 19. April. Die Regelungen zu Versammlungen, zur Schließung von Bildungs- und Kultureinrichtungen, von Hotels und Gaststätten, von Ladengeschäften und Sportstätten sowie Besuchsverbote für Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen bleiben ebenfalls bis zum 19. April bestehen. Verstöße gegen die 3. Corona-Eindämmungsverordnung können mit Bußgeldern oder mit Geldstrafen und Haft mit bis zu zwei Jahren geahndet werden. Das hat die Landesregierung heute beschlossen. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne sagte: „Ziel aller Beschränkungen ist es, durch Abstand zwischen den Menschen weitere Ansteckungen möglichst zu verhindern. Damit das durchgesetzt werden kann, sind Bußgelder und Strafen ergänzend geregelt.“ Den Weg dazu hatte der Bund in der vergangenen Woche mit einer Änderung im Infektionsschutzgesetz eröffnet.
Dazu wurde am 2. April 2020 die dritte Verordnung beschlossen. Diese enthält auch den Bußgeldkatalog, der heute beschlossen wurde.