Programm „Ausbildungsplätze sichern“ wird erweitert

Auszubildender und Ausbilder
Auszubildender und Ausbilder. Foto: Hannes Harnack

Um ausbildende Betriebe während der Coronakrise zu unterstützen, gibt es das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“.

Programm „Ausbildungsplätze sichern“ wird erweitert

Aktuelle Änderungen des Programms kommen Ausbildungsbetrieben zugute (Stand: 15. Dezember 2020).

1. Zugangsvoraussetzungen gelockert: Umsatzschwellen niedriger

Künftig sollen kleine und mittlere Unternehmen mit einer Ausbildungsprämie beziehungsweise mit einer Ausbildungsprämie plus gefördert werden, wenn sie Umsatzeinbußen von durchschnittlich mindestens 50 Prozent innerhalb von zwei zusammenhängenden Monaten zwischen April und Dezember 2020 nachweisen können. Ein anderes Kriterium sind Einbußen in fünf zusammenhängenden Monaten von durchschnittlich mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bisher war die Ausbildungsprämie nur für Betriebe vorgesehen, die in den Monaten April und Mai 2020 einen Umsatzeinbruch von 60 Prozent gegenüber dem Vorjahr nachweisen konnten. Wie bisher soll es eine Ausbildungsprämie von 2.000 Euro pro Lehrling geben, wenn ein von der Corona-Krise betroffener Betrieb Auszubildende im bisherigen Umfang einstellt. Für jeden zusätzlichen Lehrling (Ausbildungsprämie plus) gibt es 3.000 Euro.

2. Viele Fristen verlängert

Antragsberechtig sollen daneben Unternehmen sein, in denen es im Laufe dieses Jahres mindestens in einem Monat Kurzarbeit gegeben hat. Bisher war diese Fördervoraussetzung auf das erste Halbjahr beschränkt. Darüber hinaus sollen jetzt auch Ausbildungen einbezogen werden, die vom 24. Juni bis zum 31. Juli 2020 begonnen haben. Bisher galt der 1. August als Stichtag. Auch bei Übernahmen aus insolventen Betrieben sollen jetzt bis 30. Juni 2021 gefördert werden. Bisher sollte dies nur bis zum Jahresende gelten. Daneben werden die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit – bei Auszubildenden und ihren Ausbildern – bis Juni 2021 bezahlt. Alle Anträge können innerhalb von drei Monaten nach erfolgreich bestandener Probezeit bei den Agenturen für Arbeit gestellt werden. Anträge, die bisher abgelehnt wurden, aber jetzt die Fördervoraussetzungen erfüllen, können nochmals gestellt werden.

Welche Förderbereiche sind vorgesehen?

Es sind vier Förderbereiche für kleine und mittlere Unternehmen (max. 249 Mitarbeiter) vorgesehen:

  1. „Ausbildungsprämie“: in Höhe von 2.000 Euro für jede neu begonnene Berufsausbildung bei Erhalt des Ausbildungsniveaus der vergangenen drei Jahre.
  2. „Ausbildungsprämie plus“: in Höhe von 3.000 Euro für jede zusätzliche neu beginnende Berufsausbildung bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus im Vergleich zu den vergangenen drei Jahren.
  3. „Zuschuss zur Ausbildungsvergütung“ zur Vermeidung von Kurzarbeit während der Ausbildung in Höhe von 75 Prozent der gezahlten Ausbildungsvergütung. Betriebe, die Auszubildende und Ausbilder nicht in Kurzarbeit schicken, können im Rahmen der neuen Richtlinie einen „Zuschuss zur Ausbildungsvergütung“ beantragen.
  4. „Übernahmeprämie“ in Höhe von 3.000 Euro bei Übernahme von Auszubildenden aus pandemiebedingter Insolvenz eines bisherigen Ausbildungsunternehmens.

Alle ausgefüllten Formulare und Unterlagen werden bei der Agentur für Arbeit eingereicht, die für die jeweilige Region zuständig ist, in dem der Betrieb ansässig ist. Die Entscheidung über eine  Förderbewilligung erfolgt im Rahmen der vorgesehenen Haushaltsmittel nach der Reihenfolge des Antragseingangs.

Bescheinigungen und Antragsformulare

Die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung, die ebenfalls Teil des Bundesprogramms zur Sicherung von Ausbildungsplätzen ist, wird demnächst in einer zweiten Förderrichtlinie umgesetzt.

Wer kann die „Ausbildungsprämie“ erhalten?

Gefördert werden KMUs mit bis zu 249 Mitarbeitern (Stichtag 29. Februar 2020). Eine Ausbildungsprämie kann einem Ausbildungsbetrieb gewährt werden,

  • der durch die Coronakrise in erheblichem Umfang betroffen ist,
  • für ein oder mehrere Ausbildungsverhältnisse im Ausbildungsjahr 2020/21,
  • wenn er die Zahl der für das neue Ausbildungsjahr geschlossenen Ausbildungsverträge auf dem durchschnittlichen Niveau der letzten drei Jahre hält.

Nadine Geigenmüller
Ausbildungsberaterin Telefon 0345 2999-211 oder 0173 8706929
ngeigenmueller@hwkhalle.de