Sachsen-Anhalt verlängert Corona-Verordnung bis zum 26. August

Nasen-Mund-Schutz
Nasen-Mund-Schutz. Foto: Anna Shvets/pexels

Die Landesregierung verlängert die Regelungen der 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Die Verordnung gilt nun bis zum 26. August 2021. Damit gelten die bekannten Hygiene- und Abstandsregelungen, zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zu den Testvoraussetzungen fort. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne betont: „Sachsen-Anhalt weist derzeit eine niedrige Sieben-Tage-Inzidenz auf. Es ist jedoch zu befürchten, dass der Reiseverkehr zu einem Anstieg der Fallzahlen führen wird. Durch die Gefahr der Ansteckung mit Virusmutationen sind wir weiter gefordert, vorsichtig zu sein.“

Was ändert sich ab dem 5. August?

Mit der Verlängerung der Verordnung über den 5. August hinaus sind wenige Anpassungen vorgenommen worden. Für Pflegeheime gibt es weitere Lockerungen: Die Kontaktempfehlung in den Einrichtungen entspricht nun der allgemeinen Kontaktempfehlung. Die Maskenpflicht für Besucher gilt nur noch auf den Gängen und nicht mehr auf Gemeinschaftsräumen am Sitzplatz. Im Bereich der Schulen wird die Möglichkeit zur Befreiung von der Präsenzpflicht entfallen.

Quelle: Staatskanzlei Sachsen-Anhalt