Die Ausbildung sowie Benennung von Brandschutzhelfern gehören zum betrieblichen Brandschutz. Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von ca. 5% der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend.
Das BTZ Halle bietet Schulungen zum Brandschutz an, bei denen das benötigte Zertifikat erworben werden kann. Dies wird am Kursende ausgehändigt und enthält die Lehrgangsinhalte gemäß ASI 9.30.
Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Der Lehrgang richtet sich an Personen, welche zum Brandschutzhelfer bestellt werden sollen bzw. diese Funktion bereits ausüben.
Nächster Termin:
Schulung zum Brandschutzhelfer gemäß ArbschG §10, DGUV Vorschrift 1 und der Technischen Regel für Arbeitsstätten
Handwerkskammer Halle (Saale)
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Kursübersicht Unternehmensführung