Ab sofort können Unternehmen auch ein Online-Antragsverfahren zur Beantragung von Soforthilfen bei der Investitionsbank nutzen, das seit vergangenen Freitag auf den Internetseiten der Bank freigeschaltet ist. Grundsätzlich müssen die Kunden wie bei der klassischen Antragstellung auch alle notwendigen Daten angeben. Das Onlineverfahren bietet aber zu den Textfeldern und Kästen zum Ankreuzen unmittelbar Ausfüllhilfen an. Der Kunde kann jederzeit das Online-Tool nutzen und auch von mobilen Endgeräten aus darauf zugreifen. Die Antragstellung ist durch das Anlegen eines personalisierten Kundenkontos, das die einzelnen Schritte abspeichert, zu jedem Zeitpunkt möglich.
Zum Online-Antrag Corona-Soforthilfe
Um Betrugsversuchen vorzubeugen, hat die Investitionsbank das jetzt installierte Online-Verfahren mit einem zertifizierten Dienstleister nach internationalen Sicherheitsstandards entwickelt; dazu zählt auch, dass die Kundendaten verschlüsselt werden. Die Investitionsbank weist aber ausdrücklich darauf hin, dass bereits gestellte Anträge nicht erneut über das Online-Portal eingereicht werden sollen.
Nach Angaben der Investitionsbank kann durch das neue Verfahren beispielsweise vermieden werden, dass Antragssteller ihre Anträge unvollständig absenden. Das spart Zeit bei der Antragsbearbeitung.
Anträge durch Onlineverfahren schneller bearbeitbar
„Das Online-Verfahren ist ein weiterer Schritt im Rahmen unserer Bemühungen, die Bewilligungsverfahren nochmal zu beschleunigen“, so Willingmann. Insgesamt arbeiten derzeit über 240 Mitarbeiter daran, die Anträge möglichst schnell zu bewilligen. Zugleich müssen sie allerdings auch sicherstellen, dass Auszahlungen ordnungsgemäß vorbereitet werden.
Willingmann erklärte: „Wir wissen, dass viele Unternehmen und Soloselbständige auf die Hilfe warten, viele auch darauf dringend angewiesen sind. Deshalb ist es gut, dass es der Investitionsbank (IB) inzwischen gelungen ist, die Zahl bearbeiteter Anträge pro Tag auf rund 1.400 zu steigern. Mit dem neuen Online-Verfahren kann diese Quote vielleicht noch einmal gesteigert werden. All jene, die einen korrekten Antrag gestellt haben, werden das Geld auch bekommen.“
Quelle: Staatskanzlei Sachsen-Anhalt