Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Möglichkeit für die Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese bis zum 31. März 2021 verlängert.
Angesichts der deutschlandweit anhaltend hohen Covid-19-Infektionszahlen hat der Gemeinsame Bundesausschuss nun diese Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit um 3 Monate bis zum 31. März 2021 verlängert. Bei leichten Atemwegserkrankungen kann also auch über den Jahreswechsel hinaus telefonisch eine Krankschreibung für 7 Tage (mit einer Verlängerungsmöglichkeit um weitere 7 Tage) erfolgen.
Quelle: ZDH