Die Übergangsregelung für die Nutzung von nicht bauartbedingt aufrüstbaren Registrierkassen läuft am 31. Dezember 2022 aus. Die Anschaffung eines neuen Kassensystems sollte aufgrund vieler Aspekte – u. a. auch möglicherweise bestehender Lieferschwierigkeiten und dem damit zusammenhängenden Implementierungsaufwandes – rechtzeitig in den Blick genommen werden. Der ZDH hat für die Betriebe eine Praxishilfe „Was gilt es bei der Anschaffung eines Kassensystems zu bedenken“ erstellt. Mithilfe von Kontrollfragen wird der Betriebsinhaber auf die Kernaspekte hingewiesen, die es bei der Investitionsentscheidung zu bedenken gilt. Mit der Anschaffung eines neuen Kassensystems können aber auch Potentiale gehoben werden, die vielfach in der Automation von Prozessen enthalten sind. Auch hierzu sind Hinweise in der Informationsschrift enthalten.
Quelle: ZDH