Die Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrunterweisung sind vom Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik gemeinsam mit den Handwerksverbänden entwickelte, bundesweit einheitlich gültige, durchzuführende außerbetriebliche Unterweisungsmaßnahmen in der Grund- und Fachstufe während der dualen Berufsausbildung in den anerkannten Berufen des Handwerks. Die KMU des Handwerks sollen bei der beruflichen Qualifizierung ihrer Lehrlinge unterstützt werden, deren berufliche Fähigkeiten und Kenntnisse dem neuesten stand der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung anzupassen. Damit leisten die Lehrgänge einen besonderen Beitrag für eine zukunftsorientierte und qualifizierte Ausbildung.

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Überbetriebliche Lehrunterweisung (ÜLU)
Entlastung der Betriebe und Förderung der Azubis
Die duale Ausbildung ist ein Erfolgsmodell – national wie international. Ein zentraler Bestandteil ist die überbetriebliche Lehrunterweisung (ÜLU). Sie ergänzt die betriebliche Ausbildung im Handwerk, entlastet Betriebe, unterstützt Auszubildende und sichert eine hohe Qualität in der Ausbildung – praxisnah, handlungsorientiert und zukunftsgerichtet. In hochwertigen, praxisnahen Lehrgängen im Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Halle (BTZ) werden Ausbildungsinhalte unabhängig von der Spezialisierung einzelner Betriebe einheitlich, vollständig und auf aktuellem Stand vermittelt.
Berufliche Handlungskompetenz stärken
Ziel der dualen Ausbildung ist die Entwicklung umfassender beruflicher Handlungskompetenz. Die ÜLU trägt vom ersten bis zum letzten Ausbildungsjahr dazu bei, indem sie theoretisches Wissen und praktische Fähigkeiten vermittelt, die nicht in jedem Betrieb gleichermaßen häufig anfallen oder sich dort – im laufenden Produktionsbetrieb – nur schwer mit der nötigen Ruhe und Intensität vermitteln lassen. So leisten die Lehrgänge einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Ausbildungsqualität im Handwerk. Die Inhalte orientieren sich am betrieblichen Bedarf, handlungsorientierte Methoden erhöhen den Lernerfolg und schaffen die Grundlage für selbstgesteuertes Lernen.
Moderne Ausstattung – öffentlich gefördert
Im Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Halle werden jährlich – mit Förderung von Bund und Land – hohe Investitionen in moderne Ausstattung getätigt, sodass Ausbildung und Technik stets auf dem neuesten Stand bleiben.
Wer nimmt an der ÜLU teil?
Alle Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer Halle eingetragen ist und für deren Ausbildungsberuf die Vollversammlung der Kammer die Durchführung der ÜLU beschlossen hat. Auch Lehrlinge aus der Industrie sowie Fachkräfte, die ihre Kenntnisse auffrischen möchten, können teilnehmen.
Wo findet die ÜLU statt?
Je nach Beruf an den Standorten des BTZ in Halle-Osendorf, Stedten und ab August 2025 in Holleben. Die genaue Anschrift ist der Einladung zum jeweiligen Lehrgang zu entnehmen, die rund sechs Wochen vor Beginn versendet wird.
Wo erfolgt die Unterbringung der Lehrlinge während der ÜLU?
Für die Zeit der ÜLU können die Lehrlinge die Übernachtungsmöglichkeiten der Handwerkskammer Halle nutzen. Die Internatsanmeldung geht zusammen mit der Einladung zum Lehrgang raus. Für Fragen zur Übernachtung stehen die Mitarbeiter des Gästehauses zur Verfügung.
Was hat der Betrieb davon?
Fachlich starke Auszubildende mit erweitertem Know-how und Handlungskompetenz
- Ausbildungsinhalte orientieren sich am betrieblichen Bedarf.
- Handlungsorientierte Methoden erhöhen den Lernerfolg deutlich.
- Eine handlungsorientierte ÜLU legt die Grundlage für selbstgesteuertes Lernen.
- Auszubildende werden schneller in betriebliche Produktionsprozesse integriert.
- Zeitintensive Ausbildungsinhalte werden vermittelt, ohne den betrieblichen Ablauf zu stören.
- Vermittlung von Fertigkeiten, die über die Spezialisierung des Betriebes hinausgehen.
- Kostengünstiges Angebot aufgrund öffentlicher Förderungen der Lehrgänge.
Was hat der Lehrling davon?
Bessere Chancen im Betrieb und auf dem Arbeitsmarkt durch solide berufliche Grund- und verstärkte Fachausbildung
- Unterstützung bei der beruflichen Grundausbildung
- Systematische Vermittlung von Fachqualifikationen
- Erlernen von überbetrieblichen Inhalten
- Zeit zum Lernen außerhalb des betrieblichen Alltags
- Gemeinsames Arbeiten im Team mit Lehrlingen und überbetrieblichen Ausbildern
- Erlernen neuer Techniken und neuester technologischer Entwicklungen
- Fördermaßnahmen bei Lernschwierigkeiten
Wer trägt die Kosten der ÜLU?
Die überbetriebliche Lehrunterweisung gehört zur betrieblichen Ausbildung im Handwerk und wird teilweise aus Eigenmitteln der Ausbildungsbetriebe finanziert.
Darüber hinaus wird sie durch öffentliche Mittel unterstützt:
- Fördermittel des Bundes
- Fördermittel des Landes Sachsen-Anhalt
- Fördermittel des Europäischen Sozialfonds (ESF+)
- Mittel der SOKA-Bau (für Mitgliedsbetriebe im Bauhandwerk)
Differenzierte Förderinteressen:
- Das Land Sachsen-Anhalt fördert Grund- und Fachstufenlehrgänge mit dem Ziel, die Beschäftigungsfähigkeit und Integration Jugendlicher zu stärken.
- Das Bundeswirtschaftsministerium konzentriert sich auf Fachstufenlehrgänge, um Fachkompetenzen an den technologischen Fortschritt anzupassen.
Förderfähig sind nur Kurse, deren Unterweisungspläne von den Fördermittelgebern genehmigt wurden. Die Handwerkskammer Halle (Saale) beantragt und rechnet die Fördermittel zentral ab. Die jeweiligen Anteile an den Lehrgangskosten werden transparent auf der Gebührenrechnung ausgewiesen.
Ansprechpartner
Projektbeschreibung
Öffentliche Förderung der ÜLU-Lehrgänge
Die Lehrgänge der überbetrieblichen Lehrunterweisung werden aus Mitteln des Programms 2021 – 2027 für den Europäischen Sozialfonds Plus Sachsen-Anhalt gefördert. Die Fachstufenlehrgänge werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert.


Zusätzlich führen wir, im Auftrag der Handwerkskammer zu Leipzig, die Überbetriebliche Lehrunterweisung im Landmachinenmechanikerhandwerk und im Fahrzeuglackiererhandwerk auch für Auszubildende des Bundeslandes Sachsen durch.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.