Eine Zustimmung im Bundesrat ist jedoch fraglich, weil die CDU/CSU eine Rücknahme der Kürzung der Steuerhilfen für Diesel für die Landwirtschaft verlangt. Das Volumen der Steuererleichterungen beträgt nur noch 3,2 Milliarden Euro, während ursprünglich Entlastungen von 7 Milliarden Euro geplant waren. Die Länder erhoben dagegen Widerspruch, weil sie den Großteil der Kosten hätten tragen müssen.
Der jetzige Entwurf sieht Maßnahmen vor wie:
- Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent,
- Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschafsgüter für 9 Monate,
- auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70% (ohne Gewerbesteuer),
- Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.
Außerdem sind u.a. Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuersystems und zum Bürokratieabbau enthalten.