Wirtschaftspolitik Vermittlungsausschuss beschließt Kompromiss beim Wachstumschancengesetz

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 21. Februar 2024 Änderungen zum umstrittenen Wachstumschancengesetz vorgeschlagen.

Plenarsaal des Bundesrates
Plenarsaal des Bundesrates. Foto: Bundesrat/Steffen Kugler

Eine Zustimmung im Bundesrat ist jedoch fraglich, weil die CDU/CSU eine Rücknahme der Kürzung der Steuerhilfen für Diesel für die Landwirtschaft verlangt. Das Volumen der Steuererleichterungen beträgt nur noch 3,2 Milliarden Euro, während ursprünglich Entlastungen von 7 Milliarden Euro geplant waren. Die Länder erhoben dagegen Widerspruch, weil sie den Großteil der Kosten hätten tragen müssen.

Der jetzige Entwurf sieht Maßnahmen vor wie:

  • Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent,
  • Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschafsgüter für 9 Monate,
  • auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70% (ohne Gewerbesteuer),
  • Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.

Außerdem sind u.a. Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuersystems und zum Bürokratieabbau enthalten.