Auch in Zeiten der Coronapandemie erreichen die Betriebe wieder Vertragsangebote der Firma „pro Stadtmarketing s.r.o.“ mit Sitz in Tschechien. Versprochen wird die Veröffentlichung der Firmenwerbung in einer „Bürgerinformationsbroschüre“ oder auf einer „Infotafel“.
Die angesprochenen Betriebe werden zunächst per Telefon kontaktiert. Diese Akquisemethode ist auch als „Kölner Masche“ bekannt: Der Anrufer verweist während des Telefonats auf eine frühere – in einer Zeitung oder einer von Kirchen oder Gemeinden herausgegebenen Broschüre – abgedruckte Werbeanzeige des angesprochenen Betriebes und erklärt, es müsse ein Formular unterschrieben werden, weil andernfalls das Inserat nicht in der nächsten Ausgabe veröffentlicht werden könne.
Per E-Mail erhält der/die Angesprochene sodann ein Vertragsangebot, auf welchem bereits ein Werbevorschlag („Textvorlage“) abgebildet ist. Dabei handelt es sich um die telefonisch erwähnte „alte“ Anzeige. Der/die Angesprochene schöpft daher keinen Verdacht. Unterzeichnet er das Vertragsangebot, wird er kurze Zeit später mit der Rechnung konfrontiert. 721,50 Euro kostet die Werbeanzeige – pro Auflage. Vertraglich vereinbart ist eine Laufzeit von zwei Jahren, in der vier Auflagen gedruckt und verteilt werden. Das tatsächliche „Inseratsformat“ von 40 x 90 mm ist dabei deutlich kleiner als das in der „Textvorlage“ abgebildete, der Werbenutzen – auch aufgrund der geringen Verbreitung des angebotenen Werbemediums – mehr als fragwürdig.
Wie kommt man aus diesem Vertrag wieder heraus? Zum einen bietet das Vertragsangebot selbst – Nr. 6 der Vertragsbedingungen – ein Widerrufsrecht von sieben Tagen an. Diese Frist dürfte bei Rechnungszugang allerdings verstrichen sein. Dann bleibt nur noch die schriftliche Vertragsanfechtung. Näheres dazu erfahren Sie bei den Rechtsberatern der Handwerkskammer Halle.