Aufgrund seiner krebserregenden Wirkung wurde Asbest 1993 in Deutschland verboten. Bis Ende der 1980er Jahre wurde Asbest jedoch noch in vielen Wohn- und Industriegebäuden, Anlagen und Geräten verwendet. Deshalb kommen heute noch viele Beschäftigte, insbesondere im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten, regelmäßig mit Asbestprodukten in Kontakt. Fachbetriebe, die mit Asbest arbeiten, benötigen daher einen gültigen Sachkundenachweis.
Die Erstschulung findet an zwei Tagen statt und endet mit einer Abschlussprüfung. Das Ergebnis wird noch am selben Tag bekanntgegeben.
Nächster Termin – Erstschulung:
Vorbereitungslehrgang für den Sachkundenachweis beim Umgang mit Asbest- Zementprodukten gemäß TRGS 519
Handwerkskammer Halle (Saale)
Der Kurs richtet sich an verschiedene Zielgruppen, wie zum Beispiel Bauleitung, SiGeKo, Architektur, Handwerk, Entsorgung und industrielle Dienstleistungen im Gebäudesektor.
Wichtiger Hinweis zur Nachschulung:
Betriebe sollten zudem darauf achten, dass der Sachkundenachweis nach sechs Jahren abläuft. Sie müssen daher ihre Unterlagen regelmäßig prüfen, um sicherzustellen, dass der Nachweis stets gültig ist. Die zuständige Verwaltungsbehörde gewährt keine Fristverlängerung. Deshalb muss rechtzeitig ein Nachschulung erfolgen. Unternehmen, die am BTZ bereits eine Erstschulung besucht haben, werden rechtzeitig von den BTZ-Mitarbeitern über einen Nachschulungstermin informiert. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre zu empfehlen, die Kontaktdaten bei der Fachabteilung für Unternehmensführung zu hinterlassen, um rechtzeitig über diese Termine informiert zu werden.