Hinweise für Betriebe Ausgleichsabgabe für das Anzeigejahr 2025

Bis zum 31. März 2026 müssen Arbeitgeber die Anzeige zur Berechnung der Ausgleichsabgabe für das Anzeigejahr 2025 erledigen.

Handwerker im Rollstuhl
Firma V/Fotolia

Die Ausgleichsabgabe ist von Arbeitgebern mit mehr als 20 Arbeitsplätzen zu entrichten, die nicht ausreichend schwerbehinderte Menschen beschäftigen.

Höhe der Ausgleichsabgabe

Im Jahr 2026 sind erstmalig die seit dem 1. Januar 2025 geltenden erhöhten Beträge zu entrichten. Für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz für das Anzeigejahr 2025 fallen monatlich folgende Beträge an:

Arbeitgeber mit mindestens 20 und weniger als 40 Arbeitsplätzen (Kleinstbetriebsregelung) zahlen:

  • weniger als ein schwerbehinderter Mensch: 155 Euro (statt 140 Euro)
  • Null schwerbehinderte Menschen: 235 Euro (statt 210 Euro)

Arbeitgeber mit mehr als 40 und weniger als 60 Arbeitsplätzen zahlen:

  • weniger als zwei schwerbehinderte Menschen: 155 Euro (statt 140 Euro)
  • weniger als ein schwerbehinderter Mensch: 275 Euro (statt 245 Euro)
  • Null schwerbehinderte Menschen: 465 Euro (statt 410 Euro)

Alle übrigen Arbeitgeber zahlen für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz:

  • 155 Euro (statt 140 Euro) bei einer Beschäftigungsquote von 3 Prozent bis unter 5 Prozent
  • 275 Euro (statt 245 Euro) bei einer Beschäftigungsquote von 2 Prozent bis unter 3 Prozent
  • 405 Euro (statt 360 Euro) bei einer Beschäftigungsquote von 0 Prozent bis unter 2 Prozent
  • 815 Euro (statt 720 Euro) bei einer Beschäftigungsquote von 0 Prozent

Weitere Informationen zur Ausgleichabgabe finden Sie auf den Webseiten:
 www.rehadat-aus-gleichsabgabe.de
 www.iw-elan.de

Quelle: ZDH