Zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise bietet die Mehrheit der Berufsgenossenschaften Mitgliedsunternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Not geraten sind, schnelle und unbürokratische Hilfe an. Angeboten wird beispielsweise die Stundung
oder auch Ratenzahlung von Beiträgen bzw. Vorschüssen.
Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM):
Bietet Stundung und Ratenzahlung von Beiträgen an
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM):
Bietet Stundung von Beiträgen an
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN):
Bietet Stundung von Beiträgen und Beitragsraten vom 15. März 2020 bis 15. Mai 2020 an
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU):
Bietet Stundung und Ratenzahlung von Beiträgen an